Wenn das Fahrzeug nicht von Muskelkraft betrieben wird, ist es kein Fahrrad

Stadtpolizei beschlagnahmt einen als Fahrrad getarnten Elektroroller

Mittwoch, 03. Oktober 2018 | 13:37 Uhr

Bozen – Die Bozner Stadtpolizei Bozen hat einen als Fahrrad “getarnten” Elektroroller beschlagnahmt, der in den vergangenen Tagen bei einem Verkehrsunfall in der Lanciastraße verwickelt war und bei dem sich sein Lenker verletzt hatte. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs bemerkten die Beamten, dass es sich hierbei nicht um ein Kompakt-Fahrrad handelt, sondern um ein mit Elektromotor betriebenes Zweirad handelt.

Radfahrer sollten den feinen Unterschied zwischen einem mit Muskelkraft unterstützten Pedelec und einem Elektrofahrrad, einem E-Bike, kennen. Pedelec ist die Abkürzung für “Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich um ein Fahrrad, das die Tretbewegungen des Fahrers mit einem eingebauten Elektromotor unterstützt. Hört der Fahrer jedoch auf zu treten, stoppt auch der Motor.

Es ist nicht möglich, sich auf einem Pedelec fortzubewegen, ohne aktiv in die Pedale zu treten. Trotzdem verwenden viele, die ein Pedelec besitzen den umgangssprachlichen Begriff E-Bike, der aber streng genommen nicht korrekt ist. Ein “E-Bike” fährt im Unterschied zum Pedelec auch dann, wenn der Fahrer oder die Fahrerin nicht in die Pedale tritt. Der Elektromotor des “E-Bikes” lässt sich über einen Griff bedienen, über den man auch Tempo regulieren kann. Das E-Bike fährt ohne Tretunterstützung und sein Lenker muss bei der Fahrt nur das Gleichgewicht halten.

Rechtlich gelten Pedelecs als Fahrräder, wenn sie höchstens 250 Watt Leistung bringen und nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (Art. 50 St.V.O). Rechtlich sind E-Bikes hingegen keine Fahrräder, sondern Leichtmofas, denn bereits die langsamsten E-Bikes fahren ohne Treten bis zu 20 Stundenkilometer schnell.

Elektro-Fahrräder, die ohne Tretunterstützung fahren, dürfen ausschließlich auf privaten Grundstücken verwendet werden, in denen die Straßenverkehrsordnung nicht angewendet wird. Wenn man diese “Elektroroller” auf öffentlichen Straßen nutzen möchte, muss ein zertifizierter Helm getragen werden, ein Mofa-Kennzeichen angebracht sein und der Lenker muss einen Führerschein (AM) besitzen. Versichert muss das amtlich eingetragene Fahrzeug ebenso sein. Wenn das Fahrzeug diese Voraussetzungen nicht erfüllt, winken dem oder der LenkerIn eine Bußstrafe und das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Die Straßenpolizei empfiehlt beim Kauf eines “Pedelecs” oder “E-Bikes” sich fachlich beraten zu lassen und diese wichtigen Details zu berücksichtigen.

Von: mk

Bezirk: Bozen