Von: luk
Bozen – Eine junge Anwältin aus Südtirol hat einen Unternehmer wegen „gerichtlichem Stalkings“ angezeigt und damit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft losgetreten.
Es ist ein relativ neuer Tatbestand, der noch nie in Südtirol zur Anwendung kam. Bei dieser Form des Stalkings wird das Opfer mit Klagen eingedeckt und somit ein normales Leben praktisch unmöglich gemacht.
So soll es auch der Anwältin ergangen sein, die zuvor mit dem mutmaßlichen Täter in einer Zivilsache zu tun hatte.
Der Mann soll die Frau mehrfach bei der Staatsanwaltschaft sowie der Anwaltskammer angeschwärzt haben.
Damit diese Methode des Stalkings, das im Grunde ein Missbrauch der Justiz ist, als Verfolgung vor Gericht anerkannt wird, müssen sich die Klagen und Anschuldigungen als unbegründet herausstellen. Genau so war es auch bei der jungen Anwältin.
Sie hat nun ihrerseits den Unternehmer ins Visier genommen und Anzeige erstattet. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, sieht die Staatsanwaltschaft den Tatbestand als gegeben an und hat das Ende der Ermittlungen eingeleitet. Es gilt als wahrscheinlich, dass Anklage erhoben wird.
Die Verteidigung des Beschuldigten hat nun 20 Tage Zeit, um Dokumente zu hinterlegen.