Von: luk
Bozen – Zwei Schwestern aus Bozen haben die zweite Ehefrau ihres verstorbenen Vaters angezeigt, weil diese angeblich ohne ihr Einverständnis die Urne mit seiner Asche an sich genommen und versteckt haben soll. Der Mann war Ende 2024 gestorben.
Die Staatsanwaltschaft Bozen eröffnete ein Ermittlungsverfahren wegen “Leichenentzugs” gemäß Artikel 411 des italienischen Strafgesetzbuches. Dieser Paragraf stellt auch das “Verbergen oder Unterdrücken” eines Leichnams oder von Teilen davon unter Strafe – mit einer möglichen Haftstrafe von zwei bis sieben Jahren.
Nach der Einäscherung soll die 60-jährige Witwe die Urne persönlich abgeholt und in die gemeinsame Wohnung gebracht haben. Die Töchter werfen ihr vor, damit gegen den mutmaßlichen letzten Willen ihres Vaters verstoßen zu haben, berichtet die Zeitung Alto Adige. Da jedoch kein Testament existiert, ist unklar, wer über die Asche verfügen darf. Laut Zivilrecht fällt die Entscheidung in solchen Fällen grundsätzlich dem Ehepartner oder den nächsten Angehörigen zu – was hier zu einem juristischen Streit führt, der möglicherweise als Präzedenzfall gilt.
Rechtsanwalt David Biasetti, der bereits ähnliche Fälle betreut hat, betonte: “Die zweite Ehefrau darf anderen Angehörigen nicht die Möglichkeit nehmen, zu trauern. Die Asche sollte an einem zugänglichen Ort aufbewahrt werden.”
Die beschuldigte Frau, vertreten von den Anwälten Nicola Nettis und Corrado Faes, hat kein gutes Verhältnis zu den Töchtern des Verstorbenen. Ein Vermittlungsversuch scheiterte, worauf die Frauen Anzeige bei den Carabinieri erstatteten.
Der zuständige Richter Emilio Schonsberg entschied nun auf Nichtzulassung zum Strafverfahren, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handle. Im nächsten Schritt wird daher ein Zivilprozess klären, wo die Asche endgültig aufbewahrt werden soll.
Ein ähnlicher Fall hatte bereits 2012 in Bozen für Aufsehen gesorgt: Damals stritten Angehörige des Architekten Gianni Lorenzi über dessen letzte Wünsche zur Bestattung – ebenfalls unter Mitwirkung der Anwälte Biasetti und Nettis.




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