VZS erklärt die Details

Teure Intransparenz: ALD kassiert Fünf-Millionen-Strafe

Donnerstag, 05. März 2026 | 13:28 Uhr

Von: luk

Bozen – Die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) hat eine Strafe in Höhe von fünf Millionen Euro gegen das Unternehmen ALD verhängt, einen der führenden Anbieter im Bereich der Langzeitautovermietung. Die Entscheidung der Antitrust-Behörde fußt auf bestimmten unlauteren Geschäftspraktiken, die die Nutzung eines von den Verbrauchern erworbenen Zusatzdienstes beeinträchtigt haben sollen. Dies führte auch zur Berechnung von Zusatzkosten bei der Rückgabe der Fahrzeuge.

Die beanstandeten Geschäftspraktiken

Aus dem Beschluss der AGCM, der 2023 eingeleitet wurde, geht hervor, dass ALD „unzureichende, mehrdeutige und fragmentierte Informationen über die Bedingungen des zusätzlichen und kostenpflichtigen Dienstes“ bereitgestellt hat, der es den Kunden ermöglichen sollte, ihre Haftung für Fahrzeugschäden bei der Langzeitmiete zu begrenzen. Konkret handelte es sich um einen Dienst, der es den Kunden ermöglichen sollte, im Schadensfall lediglich einen vorab festgelegten Selbstbehalt zu zahlen.

Die Behörde stellte fest, dass das Unternehmen den Verbrauchern sowohl die Bedingungen des Dienstes als auch die zeitlichen Rahmenbedingungen für seine Nutzung unzureichend erläutert hat – weder vor noch bei Vertragsabschluss. Ein zentraler Punkt war die Verpflichtung der Kunden, etwaige Schäden am Fahrzeug sofort über das ALD-Portal zu melden.

Laut der Aufsichtsbehörde erschwerte die mangelnde Klarheit über die Verfahrensbedingungen es den Verbrauchern, den erworbenen Dienst zur Begrenzung der Haftung für Schäden in Anspruch zu nehmen.

“Ein weiterer Aspekt, der im Verlauf der Untersuchung ans Licht kam, betraf die Transparenz der Kriterien zur Bestimmung der Schäden, die nicht unter „normale Abnutzung“ fallen. Tatsächlich hätte ALD Schäden, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, vom Haftungsbeschränkungsdienst ausgeschlossen. Wie die Behörde jedoch hervorhob, wurden keine ausreichenden Informationen zu den verwendeten Bewertungskriterien bereitgestellt. Infolgedessen wären die Verbraucher nicht eindeutig und präzise über die Schäden informiert worden, die zu zusätzlichen Kosten führen konnten”, so die Verbraucherzentrale Südtirol.

“Zusätzlich betrachtete die AGCM die Praxis als aggressiv, den Verbrauchern Reparaturkosten für Schäden in Rechnung zu stellen, die erst bei der Fahrzeugrückgabe und während der technischen Begutachtung festgestellt wurden – oft geringfügig und mit bloßem Auge kaum erkennbar. Diese Schäden konnten vor der Rückgabe nicht gemeldet werden, da sie unersichtlich und von geringem Ausmaß waren”, heißt es weiter.

Daher kam die Aufsichtsbehörde zu dem Schluss, dass die von ALD angewandten Praktiken den Zugang der Kunden zu den vertraglich vorgesehenen Bedingungen verwehrten und ihre Kosten ungerechtfertigt erhöhten. Dies verstößt gegen die in den europäischen und nationalen Verbraucherschutzbestimmungen verankerten Grundsätze der Fairness und Transparenz.

Auswirkungen für die Verbraucher und die Branche

Das Verfahren und die verhängte Strafe stellen ein wichtiges Signal für Unternehmen im Bereich der Autovermietung und der Verbraucherdienstleistungen dar. Die Entscheidung der AGCM unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Transparenz in den Geschäftspraktiken, insbesondere in einem Sektor wie dem Fahrzeugverleih, in dem unklare Informationen zu erheblichen Unannehmlichkeiten und höheren Kosten für die Verbraucher führen können.

Die Antitrust-Behörde hat zudem ALD aufgefordert, die Geschäftspraktiken zu ändern und die Vertragsbedingungen zu überarbeiten, um sicherzustellen, dass die Verbraucher umfassend über mögliche Zusatzkosten und Ausgaben informiert werden.

Bezirk: Bozen

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