Erneute Wende

Untersuchung “Romeo”: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage für 44 Verdächtige

Mittwoch, 01. April 2026 | 09:14 Uhr

Von: mk

Bozen – Sechs Jahre nach Beginn der Untersuchung „Romeo“ rückt ein Prozess für 44 Verdächtige in greifbare Nähe. Nachdem der Ermittlungsrichter den Archivierungsantrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt hatte, steht nun die Einleitung eines Hauptverfahrens vor der Tür. Die Ermittlungen hatten am 3. Dezember 2024 bekanntlich zu mehreren Festnahmen geführt und ein wahres Erdbeben in Südtirols Wirtschaft ausgelöst.

In Verlauf der Untersuchung wurden die Vorwürfe zwar etwas abgemildert. So war das Gericht zum Schluss gekommen, dass der erschwerende Umstand der mafiaartigen Methoden in Bezug auf die mutmaßliche kriminelle Vereinigung nicht vorliegt. Nicht gerüttelt wird hingegen an der Vorhaltung der kriminellen Vereinigung in Bezug auf einzelne Straftaten, die für den Großteil der 44 Beschuldigten gilt. Außerdem stehen jeweils im unterschiedlichen Ausmaß Anschuldigungen wegen Korruption, Verrat von Amtsgeheimnissen und unerlaubter Einflussnahme im Raum.

Wie die Zeitung Alto Adige berichtet, hatten die Staatsanwälte Federica Iovene und Alessandro Clemente die Archivierung des Falls beantragt. Ihre Begründung: Die Beweislast sei für ein Gerichtsverfahren nicht ausreichend, zudem seien Teile der abgehörten Gespräche rechtlich nicht verwertbar.

Doch der Ermittlungsrichter schloss sich dieser Einschätzung am 5. Februar nicht an. Er wies den Archivierungsantrag zurück und erzwang die Anklageerhebung. Nur einige Punkte wurden fallen gelassen.

Nach Ansicht des Richters steckte sehr wohl eine verbindende Struktur hinter den mutmaßlichen Straftaten. Zwar handle es sich um Taten, die im Augenblick begangen worden seien, doch sie seien in einem Kontext gereift, der systematisch auf Kriminalität ausgerichtet gewesen sei. Das Ziel der Gewinnmaximierung wurde laut Richter durch die „Unterwerfung öffentlicher Verwaltungsstrukturen, ihrer Mitarbeiter und politischer Vertreter“ verfolgt.

Selbst scheinbar geringfügige Vorfälle seien Teil eines dichten Geflechts gewesen, das auf die Beugung öffentlicher Funktionen abzielte, um Profit zu machen. Konkret kam der Richter zum Schluss: Das Vorgehen der Beteiligten habe der Allgemeinheit konkreten Schaden zugefügt.

Nun muss die Staatsanwaltschaft den Termin für die Vorverhandlung festgelegen. Der Vorverhandlungsrichter wird dann entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zum endgültigen Hauptverfahren kommt.

Bezirk: Bozen

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