Von: luk
Bozen – Die „Auslieferung“ der Urinprobe, die Alex Schwazer die Teilnahme an den Olympischen Sommerspielen in Rio gekostet hat, zieht sich weiter in die Länge. Die Probe hätte in einem Labor in Parma einem DNS-Test unterzogen werden sollen.
Nachdem sich eine baldige Einigung abzuzeichnen schien, reichte der Leichtathletik-Weltverband (IAAF) Einspruch ein. Laut dem Tagblatt Dolomiten beanstandet er, dass es sich bei dem Ersuchen aus Bozen um eine klare Einmischung des Strafgerichts in einen Fall, für den das Sportgericht zuständig sei, handle.
Nun hat das Oberlandesgericht Köln allen Parteien die Möglichkeit eingeräumt, weitere Schriftsätze einzureichen.
Offenbar wollen sich die Kölner Richter anhand der eingereichten Schriftsätze von WADA, IAAF und Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter klar werden, ob Straf- oder Sportjustiz Vorrang hat.
Vor Anfang Juni dürfte keine Entscheidung fallen.
Nach derzeitigem Informationsstand soll der Entscheid dann nicht im Rahmen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung, sondern hinter verschlossenen Türen fallen.