Von: ka
Gröden – Die Carabinieri von St. Ulrich kontrollierten zusammen mit ihren Kollegen der Sondereinheit NAS, den Arbeitsinspektoren der Provinz Bozen und den Beamten der Ortspolizei von Wolkenstein und St. Ulrich in Kastelruth, in St. Ulrich und in Wolkenstein sechs öffentliche Lokale. Bei dieser Aktion wurden 180 Personen samt ihrer Grünen Pässe einer Kontrolle unterzogen.
Da die Mehrheit der Inhaber Seriosität und Respekt für die geltenden Vorschriften an den Tag legte, fiel das Ergebnis der Kontrollen überwiegend positiv aus. Leider wurden von zwei von ihnen die geltenden Vorschriften zur Pandemieprävention, zur Lebensmittelhygiene und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit missachtet.
Gegen den Inhaber eines Restaurants in Kastelruth wurde bei der Staatsanwaltschaft Bozen Anzeige erstattet. Dem 60-jährigen Inhaber wird zur Last gelegt, Lebensmittel in einem schlechten Zustand aufbewahrt zu haben. Die Beamten stellten im Kontakt mit Eis gelagerte Thunfischsteaks, die Kälteverbrennungen aufwiesen, sowie Schweinefleisch, das ohne Verwendung eines Schockkühlers eingefroren worden war und dessen Verfallsdatum fast zwei Monate zuvor abgelaufen war, sicher. Insgesamt wurden 20 Kilogramm Lebensmittel beschlagnahmt. Weil sie einen Arbeitnehmer ohne regulären Arbeitsvertrag vorfanden, setzten die Arbeitsinspektoren der Provinz die Geschäftstätigkeit des Lokals aus.
Da er es versäumt hatte, den Grünen Pass eines Mitarbeiters, der über keinen gültigen Pass verfügte, zu kontrollieren, wurde derselbe Unternehmer auch wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Pandemie bestraft. Natürlich wurde auch der Angestellte mit einer Geldstrafe belegt.
In Wolkenstein traf das Inspektionsteam kurz vor Mitternacht ein. In einer bekannten Disco-Bar herrschte reges Treiben. Alle Anwesenden wurden kontrolliert und gezählt. Zwei von ihnen, die ohne einen Grünen Pass angetroffen worden waren, wurden bestraft. Der Inhaber der Bar, der bereits Ende Januar des vergangenen Jahres wegen Verstößen gegen die Covid-19-Bestimmungen mit einem Bußgeld belegt worden war, wurde bestraft, weil er es versäumt hatte, die beiden Grünen Ausweise zu kontrollieren. Der mit der Kontrolle der Grünen Pässe beauftragte Angestellte hatte fälschlicherweise erklärt, dass er alle Ausweise kontrolliert hätte. Zudem befanden sich im Lokal, das gemäß der Covid-19-Bestimmungen des Landes nur für den gleichzeitigen Aufenthalt von höchstens 48 Personen zugelassen ist, mehr als 70 Personen.
Aus diesem Grund beantragten die Carabinieri von St. Ulrich beim Land Südtirol als zusätzliche Verwaltungsstrafe die Schließung des Lokals für bis zu zehn Tage. Da einige der Produkte, die den Kunden serviert werden sollten, verfallen waren, wurde die Inhaberin des Lokals von den Carabinieri der NAS wegen Nichteinhaltung des HACCP-Eigenkontrollplans mit einer zusätzlichen Verwaltungsstrafe belegt. Zehn Kilogramm Lebensmittel wurden von den Carabinieri beschlagnahmt.
Die Tatsache, den Carabinieri einen Grünen Pass eines Freundes vorgezeigt zu haben, kommt einen 22-jährigen Mann aus Santa Cristina teuer zu stehen. Der 22-Jährige, der in der Disco-Bar kontrolliert worden war, wurde bei der Staatsanwaltschaft wegen Vortäuschung einer anderen Identität bei der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt. Bei der Straftat, bei der sich der Angeklagte im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr einhandeln kann, handelt es sich keineswegs um ein Kavaliersdelikt.