Von: mk
Bozen – Der versuchte Verkauf eines Gemäldes von Caravaggio an die Bozner Gemeindeverwaltung wird ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Im Jahr 2019 hat der damalige Kulturstadtrat Juri Andriollo eine E-Mail von einem Südtiroler Kunsthändler aus dem Unterland erhalten, in dem ihm ein Bild angeboten wurde, das aus dem 17. Jahrhundert stammt.
Bei dem Gemälde sollte es sich um kein geringeres als um die „Maria Magdalena in Ekstase“ von Caravaggio handeln. Das Werk – im Foto abgebildet – hat einen Wert zwischen 30 und 40 Millionen Euro. Seit 400 Jahren ist es im Besitz einer römischen Familie. Durch entsprechende Unterlagen gilt die Authentizität als bestätigt.
Allerdings ranken sich auch zahlreiche Legenden über Kopien des Werkes, die Caravaggio Nachfolgern zugeschrieben werden.
Anstatt darüber zu lachen und die Mail einfach zu löschen, wurde Juri Andriollo stutzig und informierte die Carabinieri. Darauf ordnet die Bozner Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des Gemäldes an, das der Gemeinde Bozen zum Verkauf angeboten wurde.
Der römische Besitzer des Bildes gab unterdessen eine Studie in Auftrag. Den Experten zufolge stammt das Gemälde tatsächlich zu 80 Prozent von Caravaggio. Der Maler könnte das Bild bei seiner Flucht aus Neapel mitgenommen haben.
Die Ermittler haben sich hingegen an eine Expertenkommission des zuständigen Ministeriums in Rom gewandt, bei der der Besitzer vor Jahren um die amtliche Erlaubnis angesucht hatte, das besagte Gemälde ins Ausland bringen zu dürfen. Die Kommission war damals zum Schluss gekommen, dass es sich zwar um keinen echten Caravaggio handelt. Allerdings wurde vermutet, dass das Bild von einem zeitgenössischen Künstler stammt. Die Kommission erließ deshalb ein Verbot, das Gemälde ins Ausland zu bringen, um es auf dem Kunstmarkt zu verkaufen.
Die Staatsanwaltschaft in Bozen ging darauf von einem Fall von Kunstfälschung aus. Die Gemeinde Bozen hätte möglicherweise Opfer eines Betrugs werden können. Immerhin sei das Werk zu Unrecht Caravaggio zugeordnet worden.
Das Gericht sah den Fall jedoch anders und hob die Beschlagnahme des Gemäldes wieder auf. Denn der Zweifel bleibt aufrecht: Das Werk könnte tatsächlich von Caravaggio stammen. Außerdem handelt es sich um keine Fälschung, da es erwiesenermaßen aus derselben Zeitepoche stammt. Sollte die Kommission des Ministeriums recht behalten, wurde das Gemälde doch von einem zeitgenössischen Künstler angefertigt und verfügt somit über einen entsprechenden Wert. Obwohl die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist, hat der Besitzer das Gemälde damit wiedererlangt.