Von: luk
Bozen – Nach dem tödlichen Verkehrsunfall Ende April auf der Vittorio-Veneto-Straße fordert Gemeinderat Rudi Benedikter (Grüne) erneut konkrete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Achse Vittorio-Veneto-Straße – Grieser Platz – Freiheitsstraße. In einer ergänzenden Mitteilung an die Medien appelliert Benedikter nun insbesondere daran, die rechtlichen Möglichkeiten stärker in den Fokus zu rücken.
Anlass ist die Diskussion um die Öffnung der Schmidgasse für den Radverkehr in beide Richtungen. Diese Maßnahme sei zwar richtig und seit langem gefordert worden, löse laut Benedikter jedoch nicht das eigentliche Problem. Die gefährliche Situation betreffe die gesamte Nord-West-Achse und nicht nur den Bereich rund um den Grieser Platz.
Kritik übt Benedikter auch an Mobilitätsstadträtin Johanna Ramoser. “Diese hatte im Gemeinderat erklärt, die Kreuzung entspreche den geltenden Normen und Einschränkungen für den Schwerverkehr seien nicht vorgesehen.” Stattdessen kündigte die Stadt ein Maßnahmenpaket mit stärkerer Sensibilisierung von Radfahrern und Fußgängern, zusätzlichen Kontrollen, Bodenmarkierungen sowie Hinweisen zum „toten Winkel“ bei Lkw an.
Für Benedikter greift das zu kurz. Er fordert ein zeitlich begrenztes Fahrverbot für Schwerverkehr auf der betroffenen Achse – morgens zwischen 7.30 und 9.00 Uhr sowie abends zwischen 17.00 und 19.00 Uhr. Außerdem spricht er sich für ein generelles Tempolimit von 30 km/h aus.
Zur Begründung verweist der Grünen-Politiker auf die geltenden rechtlichen Grundlagen. Der Allgemeine Stadtverkehrsplan (PGTU) stufe die betroffenen Straßen überwiegend als „städtische Lokalstraßen“ ein, wodurch die Stadt Bozen weitreichende Zuständigkeiten habe. Zudem ermögliche die Straßenverkehrsordnung Gemeinden ausdrücklich, aus Gründen der Verkehrssicherheit zeitlich begrenzte Fahrverbote oder andere Einschränkungen zu erlassen.
Auch die Einführung von Tempo 30 sei laut Benedikter rechtlich möglich. Er verweist dabei auf die sogenannte „Direttiva Salvini“ aus dem Jahr 2024, die Gemeinden erlaubt, auf lokalen und Wohnstraßen ohne besondere ministerielle Genehmigung niedrigere Geschwindigkeitslimits einzuführen.




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