Von: Matthias Knapp
Meran – Eine Meranerin, die ihren Camper verkaufen wollte, hat einen Betrug mithilfe ihres GPS-Trackers vereitelt. Eine 26-jährige Frau aus Piacenza wurde angezeigt, nachdem das Fahrzeug mit einem gefälschten Zirkularscheck bezahlt worden war.
Die Meranerin hatte ihren Camper am 17. August verkauft und dafür einen Scheck in Höhe von 48.000 Euro erhalten, wie die Zeitung Alto Adige am Donnerstag berichtete. Als sie am Tag darauf den Scheck einlösen wollte, folgte die böse Überraschung: Offenbar handelte es sich um eine Fälschung.
In diesem Augenblick wurde der Frau klar, dass sie einem Betrug aufgesessen war, und sie wandte sich an die Ordnungskräfte. Ein entscheidendes Hilfsmittel, um den Camper aufzuspüren, war das im Wohnmobil installierte GPS-Gerät. Die Besitzerin war dadurch in der Lage, das Wohnmobil zu orten und dessen genaue Position zu bestimmen. Demnach hielt sich das Fahrzeug in Piacenza auf – ein entscheidender Hinweis, der den Suchradius für die Ordnungshüter deutlich eingrenzte.
Die Carabinieri von Meran sandten die Daten des Fahrzeugs an ihre Kollegen in der Emilia-Romagna und baten um Zusammenarbeit. Am 18. August rückte eine Streife zum mutmaßlichen Standort des Wohnmobils aus, den das GPS-Gerät lokalisiert hatte, und wurde fündig: Nach dem Kauf mit dem gefälschten Scheck hat es somit weniger als 24 Stunden gedauert, das Fahrzeug sicherzustellen.
In der Folge stimmten sich die Carabinieri von Piacenza und das Kommando in Meran ab, um die genauen Umstände des Kaufs zu rekonstruieren und das weitere Vorgehen festzulegen. Der Camper wurde der 26-jährigen Frau aus Piacenza entzogen, die in der Provinz Varese wohnhaft und den Carabinieri wegen ähnlicher Delikte bereits bekannt ist.
Das Fahrzeug übergab man zunächst einer autorisierten Verwahrstelle, wo es der Justizbehörde für weitere Ermittlungen zur Verfügung steht.
Im Rahmen der weiteren Nachforschungen muss nun unter anderem geklärt werden, wer den Verkauf konkret organisiert hat, wie der gefälschte Scheck beschafft wurde und wer ihn letztendlich verwendet hat. Zudem wird geprüft, ob weitere Personen in den Fall verstrickt sind, die zur Verantwortung gezogen werden müssen. Die Ermittler versuchen außerdem, die Route des Campers nach seiner Übergabe an die Käuferin nachzuvollziehen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.




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