Der Sicherheitsmann musste sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verantworten

Vier Jahre Haft für Security nach Attacke auf Lokalgast

Donnerstag, 05. März 2026 | 16:00 Uhr

Von: apa

Am Donnerstag ist ein ehemaliger Security-Mitarbeiter eines Wiener Nachtlokals am Wiener Landesgericht zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll bei einer Schlägerei im November 2024 einen Gast mit zwei anderen fast zu Tode geprügelt haben. Der 26-Jährige stritt die Vorwürfe vor Gericht ab. Im Juni 2025 war sein Kollege bereits zu vier Jahren Haft verurteilt worden, der Chef der beiden wurde freigesprochen.

Der nunmehrige Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Werner Tomanek legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. “Wir sind der Meinung, dass es eindeutige Beweise gibt”, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte muss dem Opfer binnen 14 Tagen 13.000 Euro Schmerzengeld überweisen.

Opfer lebensgefährlich verletzt

“Es waren Verletzungen in einem Ausmaß, das selten gesehen wurde”, erklärte die Staatsanwältin zu Beginn der heutigen Verhandlung. Eine zehnstündige Notoperation habe dem Opfer das Leben gerettet, sagte sie. Durch die Attacke erlitt der 46-Jährige drei Rissquetschwunden im Bereich des Kopfes, umfängliche knöcherne Verletzungen im Bereich des Gesichtsschädels mit zum Teil massiven Verschiebungen der Bruchstücke. Zudem wurden ihm im Beckenbereich mehrere Stiche zugefügt, wobei auch ein Teil des Darms eingestochen wurde. Er war zehn Tage im Koma und lag fast einen Monat auf der Intensivstation. “Mir geht es heute besser, aber ich leide nach wie vor darunter”, sagte das Opfer. Er sei während der Attacke bewusstlos gewesen, den Angeklagten konnte er nicht eindeutig identifizieren.

Eine Zeugin hatte den Sicherheitsmann bei dem ersten Prozess als einen mutmaßlichen Täter erkannt, in der Folge wurde auch er angeklagt. “Das war einfach nicht anzusehen”, schilderte die 26-jährige Zeugin heute die Geschehnisse. Sie habe beobachtet, wie drei Männer auf das Opfer einschlugen. Einer davon “war eindeutig er”, sagte sie mit Blick auf den Angeklagten. Dieser habe das Opfer von hinten umfasst und mehrmals mit der Faust von oben auf den Mann eingeschlagen, erinnerte sie sich. Danach habe sie die Polizei gerufen.

Belastungszeugin führte zu Schuldspruch

Der Schöffensenat stützte die Verurteilung im Wesentlichen auf die Angaben dieser Frau. “Sie hat nichts erfunden und nicht geändert”, sagte die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Eine weitere Zeugin konnte sich dagegen nicht mehr erinnern, ob der Angeklagte ebenfalls auf das Opfer einschlug. “Ich hab da nicht zuschauen können, weil das so brutal war”, sagte die 25-Jährige. Der Vertreter des Opfers lobte ausdrücklich die Zivilcourage der beiden befreundeten Frauen. Mehrere Gäste hätten tatenlos zugesehen. “Der Großteil war jämmerlich feige”, sagte er.

Blutspuren im Lokal

Die Polizei war zwar schnell vor Ort, konnte das Opfer allerdings nicht auffinden. Die Lokalmitarbeiter erklärten, der Mann sei “weggerannt”. Zwei Stunden später meldete ein Sicherheitsmann der Polizei, dass der Mann blutend auf der Straße aufgefunden worden sei. Daraufhin wurden in Hinterräumen der Diskothek Blutspuren des Opfers gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann dort zunächst in einem Mistkübel vor der Polizei versteckt wurde.

Weder der Angeklagte noch die als Zeugen geladenen Barkeeper und eine Garderobenmitarbeiterin sowie der bereits zuvor verurteilte Sicherheitsmann wollten eine Schlägerei gesehen haben und konnten sich auch nicht erklären, wie die Blutspuren in das Lokal in der Gumpendorfer Straße gekommen waren. Das spätere Opfer habe Frauen belästigt und sollte deswegen aus der Diskothek gebracht werden, hieß es von ihrer Seite. Das Opfer habe sich allerdings lautstark geweigert und daraufhin sei es zu einem Tumult gekommen, erinnerte sich die Garderobenmitarbeiterin.

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