Von: luk
Bozen – Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden: Die Abschussverordnung des Landeshauptmanns Arno Kompatscher bleibt aufrecht.
Damit dürfen die beiden als problematisch eingestuften Wölfe im oberen Vinschgau gejagt und abgeschossen werden.
Vor wenigen Tagen war die Verordnung durch einen Rekurs von drei Tierschutzorganisationen vorübergehend ausgesetzt worden. Diese Aussetzung wurde nun vom Verwaltungsgericht aufgehoben, sodass die Forstbeamten wieder tätig werden können.
Das Land Südtirol schreibt dazu: “Das Verwaltungsgericht in Bozen hat am 9. August den Eilantrag dreier Tierschutzorganisationen gegen die Genehmigung zur Entnahme von zwei Wölfen im Obervinschgau abgewiesen. Die Anhörung hatte am 8. August stattgefunden. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte die Genehmigung am 30. Juli 2025 erteilt.”
Sowohl das Institut für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) als auch die Wildbeobachtungsstelle des Landes hatten zuvor bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Entnahme vorliegen. Die Maßnahme gilt für 60 Tage. Mit der Umsetzung ist das Landesforstkorps beauftragt.
Das Gericht stellte fest, dass der Abschuss von zwei Wölfen den günstigen Erhaltungszustand der Population in Südtirol nicht gefährdet. Die Verhandlung in der Hauptsache, die für den 9. September angesetzt ist, bleibt aufrecht.
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