Bozen – Eine im Pustertal tätige Lehrerin ist vom Rechnungshof zur Rückzahlung von knapp 21.000 Euro an ihren Arbeitgeber verurteilt worden, berichtet das Tagblatt Dolomiten am Samstag.
Der Grund: Sie soll in den Jahren 2016 bis 2020 neben dem Lehrerberuf Geld durch Verkaufstätigkeiten für ein Privatunternehmen dazuverdient haben.
Handelstätigkeiten seien öffentlichen Angestellten jedoch nicht erlaubt, auch um Interessenskonflikte zu vermeiden. Neben der Staatsanwaltschaft sah auch der Richtersenat einen Vorsatz. Die Lehrerin habe zwar bei ihrer Schule um Genehmigung der Nebentätigkeit angesucht, wesentliche Aspekte aber nicht angegeben.
Vorerst ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Von: luk
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20 Kommentare auf "Wegen unerlaubter Nebentätigkeit: Lehrerin zu Strafzahlung verurteilt"
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Na bravo tiat lei fescht die fleisigen Leit stroffn. Des weart schun segn wia die öffentlichen Stellen in Zukunft unbesetzt bleiben.
Sie hat sicher Steuern für alles bezahlt.
‘La legge é uguale per tutti.’
Und wenn öffentliche Stellen unbesetzt bleiben sparen wir einen Haufen Geld.
Sag mir, wo sonst gibt es so viel Landesbedienstete?
@Clown
Sizilien, Kalabrien, Aosta, Sardinien, Trentino, fast gleich viele 😁😁
@nikname
Stimmt! Hab’s grad gecheckt. 😀
Interessant, Ärzte dürfen sogar privat die öffentlichen Einrichtungen nutzen. Da gibt es keine Interessen Konflikte, wenn man nur privat einen schnellen Termin bekommt. Verrücktes Südtirol!!
Dank einer bestimmten Partei 🫢🤔
Wie kann Lehrerin Nebentätigkeiten verrichten da so belastet mit Schule sind das ganze Jahr wurde oftmals berichtet…..
wenn die Qualität der eigentlichen Arbeit nicht darunter leidet, sehe ich kein Problem!
Dann doch lieber Sozialhilfeempfänger durchfüttern…..
Super und bitte bei unseren Vorbildern den (Politikern) weitermachen…
Recht so, muss systematisch gemacht werden
Hoff de Lehrerin ziag ihre Lehre draus und geat noch Deutschland fürn doppelten Gehalt und a Beamtung arbeiten… De hom schun olm die richtigen im Visier… 😑
Alle Lehrer im Landesdienst werden jedes Jahr bei der Plenarsitzung am 1. September auf diese Regelung hingewiesen. Da gibt es keine Ausreden. Strafzahlungen in dieser Höhe sind ungewöhnlich, aber sicherlich legitim.
finde ich richtig, es gibt Regeln und die sind einzuhalten. Wenn jemand im öffentlichen Sektor mit der Situation unzufrieden ist, kann diese ja in den Privatsektor wechseln. Dort gibt es genügend freie Stellen…
… wahrscheinlich zu viel Freizeit und Urlaub. Hätte man eine normale Arbeitszeit und normalen Urlaub, hätte man wohl nicht die ganze Zeit, sich auch einer anderen Tätigkeit zu widmen…
Stimmt, moll i hat kone Zeit einer zwoatn Orbeit nochzugiehn!
Nr kennen mo 2.100 wieder in Taugenichts verschenken… 🤢
Ich kenne “überforderte” Lehrer die den ganzen Sommer im Service arbeiten und dann “ausgespannt” von den Ruhetagen , Verfügbarkeiten und verdienten Urlauben in den Dienst überwechseln
Frage in die Runde: Was ist erlaubt was unerlaubt?
Dass die Einkommen inzwischen in allen Sparten zu niedrig sind, sei unbestritten.
Wenn es aber Regeln gibt, dass im öffentlichen Dienst Nebeneinkünfte vorab gemeldet und angesucht werden müssen, dann sollten sie auch eingehalten werden.
Diese Regeln sind nämlich nicht ganz ohne Grund eingeführt worden.
Andererseits frage ich mich aber auch, wie Lehrer so viel Zeit für ein Nebeneinkommen aufwenden können, wenn sie ja – ihrer eigenen Aussagen entsprechend – einen aufreibenden “Vollzeitjob” auszuführen haben…?