Von: luk
Bozen – In der Südtiroler Landeshauptstadt sind künftig Strafen von bis zu 1.000 Euro vorgesehen, wenn Alkoholkonsum ab 24.00 Uhr in gewissen Zonen im öffentlichen Raum stattfindet. Künftig darf dort nur mehr in den Lokalen Alkohol getrunken werden.
Morgen soll im Gemeinderat eine entsprechende Abänderung der Stadtpolizeiordnung genehmigt werden, berichtet das Tagblatt Dolomiten. Als erstes Testfeld für die Neuregelung dient der Obstmarkt, auf dem Stadtrat Stephan Konder die Maßnahme ab 1. September umsetzen möchte. Er möchte das leidige und langjährige Thema Ruhestörung am Obstmarkt endlich konkret angehen und setzt deshalb auf die neue Maßnahme. Geahndet werden sollen Verstöße vor allem von der Stadtpolizei.
„Es wird so ausschauen, dass die Sperrstunde der Gastgärten in der Zone ab dem 1. September auf 24.00 Uhr vorverlegt wird“, sagt Konder. Danach können die Gäste nur noch im Lokal weiter bedient werden. „Damit die Maßnahme aber auch greift, müssen wir zeitgleich ein Alkoholkonsumverbot auf der Straße erlassen, um zu verhindern, dass dort einfach mit mitgebrachtem Alkohol weitergefeiert wird“, erklärt Konder.