„Keine umfassende Risikoanalyse durchgeführt“

Zugunglück: Urteil geht mit Bahnverantwortlichen hart ins Gericht

Mittwoch, 14. September 2016 | 12:00 Uhr

Bozen – Der Strafsenat geht laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten in seinem Urteil zum Zugunglück in der Latschander mit den Bahnverantwortlichen hart ins Gericht. Obwohl der fatale Erdrutsch im Vinschgau ein unvorhersehbares Ereignis war, sei bei der Wiederaufnahme der Bahnlinie Meran-Mals keine umfassende Bewertung zur Beseitigung potenzieller Risiken durchgeführt worden.

Am 12. April 2010 ereignete sich die Katastrophe: Rund 200 Kubikmeter Erdmaterial rutschten auf die Gleise der Vinschger Bahn, neun Menschen verloren ihr Leben, 28 wurden verletzt.

Fünf Jahre später kam der Strafsenat am Bozner Landesgericht unter dem Vorsitz von Richter Carlo Busato zum Schluss, dass das Unglück nicht vorhersehbar war und sprach die damaligen Verantwortlichen des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau, Lothar Burger und Gottfried Niedermair, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Beregnungsanlage, Armin Trafoier, und Beregnungswart Walter Pirhofer frei. Ausschlaggebend war das Gutachten, wonach der Haarriss am Ventildeckel, der zum massiven Wasseraustritt aus der Beregnungsanlage und schließlich zur Katastrophe geführt hatte, bei Wartungsarbeiten nicht erkennbar gewesen sei.

Helmuth Moroder, der Direktor der Betreibergesellschaft der Vinschgerbahn (SBA) und auch der Verantwortliche für die Wiederinbetriebnahme der Bahnlinie im Auftrag der STA, war bereits in der Vorverhandlung freigesprochen worden.

Laut Gericht habe Moroder dafür gesorgt, dass der Hang ausreichend gesichert wurde – auch falls es zu starken Regenfällen kommt. Am Unglückstag seien allerdings aus der defekten Beregnungsanlage in einer Stunde rund 36.000 Liter Wasser ausgetreten.

Auch der Richtersenat zeigt sich davon überzeugt, dass das fatale Ereignis außergewöhnlich und nicht vorhersehbar gewesen sei. Allerdings hätten jene, die als Letzte Eingriffe jene zur Wiederinbetriebnahme der Bahnlinie durchgeführt haben, das Risiko einer möglichen Überschwemmung der Bahngleise unter dem Hang im Auge behalten und Maßnahmen ergreifen müssen. Sie hätten nicht nur die technischen Möglichkeiten zur Verfügung gehabt, sondern auch die finanziellen Mittel.

Von: mk

Bezirk: Vinschgau