Gericht teilt Entscheidung des Erstrichters

Zweite Niederlage von Impfkritiker Reinhold Holzer vor Gericht

Dienstag, 17. April 2018 | 19:42 Uhr

Bozen – Mit Antrag vom 7. Februar 2018 hat Impfkritiker Reinhold Holzer Beschwerde gegen den Beschluss des Einzelrichters am Landesgericht Bozen vom 23. Jänner 2018 erhoben, mit welchem sein Dringlichkeitsantrag gegenüber dem Sanitätsbetrieb und gegenüber Generaldirektor Thomas Schael abgelehnt und jener gegenüber mehreren Medienunternehmen für unzulässig erklärt worden war. Das Gericht hat nun die Entscheidung des Erstrichters voll geteilt und den Rekursantrag von Reinhold Holzer abgewiesen.

Zur Begründung seines Antrages hat Reinhold Holzer im Wesentlichen vorgebracht, niemals behauptet zu haben, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung eines Mädchens und ihrer Einlieferung ins Krankenhaus wegen Lähmungen und anderer schwerer Beeinträchtigungen bestehe. Stattdessen erklärte er, die von ihm behaupteten Tatsachen (Impfung des Kindes, Einlieferung desselben in das Krankenhaus) würden, einzeln betrachtet, allesamt der Wahrheit entsprechen.

Dennoch hätte der Sanitätsbetrieb auf seiner Internetseite mehrere Artikel veröffentlicht, in welchen ihm die oben beschriebene Aussage zugeschrieben wird und diese als unwahr und als Falschaussage bezeichnet würde. Diese Berichte hätten lokale Medienverlage weiter verbreitet und ihrerseits Berichte über die Auseinandersetzung zwischen Holzer und dem Sanitätsbetrieb in der Frage des Kausalzusammenhangs zwischen der Krankheit des eingelieferten Mädchens und der Impfung veröffentlicht.

Der Erstrichter hat die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer Unterlassungsanordnung unter anderem damit begründet, dass die von Holzer im Fernsehinterview abgegebene Erklärung sehr wohl einen Kausalzusammenhang zwischen der Einlieferung des Mädchens in das Krankenhaus aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beschwerden und der vorangegangenen Impfung suggeriere. Gleichzeitig hat der Erstrichter festgestellt, dass es dem Antrag auf Anordnung an Schael und an den Sanitätsbetrieb, „es künftig zu unterlassen, den Ruf, die Ehre und das Ansehen von Herrn Holzer Reinhold zu verletzen“ an der notwendigen Bestimmtheit fehle.

Die Auffassung des Erstrichters haben auch die Richter im zweiten Verfahren vollständig geteilt. Was den Inhalt der Aussagen von Reinhold Holzer gegenüber dem Fernseh-Journalisten anbelangt, suggeriere Holzers chronologische Aufzählung von Fakten im Kontext einer Informationsveranstaltung über Impfungen laut den Richtern sehr wohl einen Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Krankheit.

Wörtlich hatte Holzer damals erklärt: „Eine Familie, eine Ausländerfamilie, de zwor do integriert isch, de italienisch deutsch spricht, und des Kind, die Tochter isch neun Jahre alt und de wurde geiimpft, und am vierten Tog hom sies donn mitn Hubschrauber müssen mit Lähmung und gonz schlimmen Defekten aufn Körper noch Verona überliefern.“

Die Aussage lasse den Zuhörer notwendigerweise zum Schluss kommen, dass das Kind mit schwerwiegenden Beschwerden ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, weil es vorher geimpft worden war, erklären die Richter.

Von: mk

Bezirk: Bozen