Das Verwaltungsgericht hat entschieden

Bärin JJ4 darf nicht getötet werden

Freitag, 26. Mai 2023 | 12:57 Uhr

Trient – Die Gerichtsentscheidung über die Zukunft der Bärin JJ4 in Italien ist am heutigen Freitag erfolgt. Wie die Tierschutzvereinigungen ENPA LEIDAA und OIPA in einer Presseaussendung mitteilen, hat das Verwaltungsgericht den Abschussbefehl erneut aufgehoben.

Das Bärenweibchen, das auch Gaia genannt wird, hatte laut offiziellen Angaben Anfang April einen 26-jährigen Jogger an einem Forstweg in dem bei Wanderern und Touristen beliebten Val di Sole im Trentino angegriffen und getötet. Daraufhin erließ Maurizio Fugatti, der Präsident der Region Trentino-Südtirol, ein Dekret zur Tötung der Bärin. Tierschützer hatten Klage gegen die Entscheidung eingereicht.

Wie die Tierschützer mitteilen, habe das Verwaltungsgericht anerkannt, dass es Alternativen zu einem Abschuss der Bärin gebe. Die Tierschützer plädieren dafür, dass sogenannte Problembären ins Ausland verlegt werden. In der Vergangenheit habe es vielversprechende Beispiele dafür gegeben.

Das Verwaltungsgericht in Trient verlangt unter anderem weitere Unterlagen, um die Dynamik des tödlichen Angriffs auf den Jogger am 5. April aufzuklären. Wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtet, sei es laut Gericht durchaus möglich, dass sich Jungtiere in der Nähe aufgehalten hätten. Allerdings gebe es keine Dokumenten zu genauen Überprüfungen. Auch nach der Autopsie habe der Gutachter des Landes erklärt, dass weitere Überprüfungen erforderlich seien.

Nach dem Tod des 26-jährigen Joggers hat sich in Italien – und auch in Südtirol – die Debatte um die Präsenz von Großraubtieren weiter zugespitzt.

Luigi Spagnolli, ehemaliger Direktor im Amt für Jagd- und Fischerei und Senator in der Autonomiegruppe, kritisiert die Entscheidung des Gerichts, aber auch das umstrittene Engagement der Tierschützer. Dagegen, dass sensible Personen ein gefährliches Tier am Leben erhalten wollen, gebe es nichts auszusetzen. Öffentliches Geld sollte allerdings für den Schutz der Natur und nicht für die Rettung eines Tieres ausgegeben werden, das eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt, so Spagnolli.

Laut Staatsgesetz und laut Bestimmungen der Habitat-Richtlinie würden außerdem sowohl die Gefangennahme als auch den Abschuss von gefährlichen Exemplaren vorsehen.

Wolf und Goldschakal mehrfach auch genetisch nachgewiesen – Abschussverordnungen in Kraft

Anders schaut die Situation in Sachen Großraubtiere derzeit im benachbarten Bundesland Tirol in Österreich aus. Seit Anfang Mai hat es fast über ganz Tirol verteilt eine Reihe von Nutz- und Wildtierrissen gegeben. Nunmehr liegen mehrere Ergebnisse der DNA-Untersuchungen vor.

Genetisch bestätigt wurden Wolfsrisse von Nutz- und Wildtieren in Assling, Außervillgraten, Kartitsch, St. Johann im Walde (alle Bezirk Lienz) und in Umhausen (Bezirk Imst). Im Osttiroler Isel- und Pustertal sowie in Gnadenwald (Bezirk Innsbruck Land) wurde zudem ein Goldschakal nachgewiesen. Bei den Rehrissen im Bereich Wildschönau und Hopfgarten im Tiroler Unterland konnten keine Hinweise und DNA-Spuren eines Bären gefunden werden.

Aktuell sind in Tirol drei Abschussverordnungen für Wölfe – zwei in Osttirol und eine im Ötztal – in Kraft. In Assling und in Außervillgraten wurde im Zuge der DNA-Analyse gleich zwei Mal in einem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang ein Wolf anhand von Rissen nachgewiesen. Daraus ergibt sich eine geringfügige Verschiebung bei den Jagdgebieten, in denen ein Wolf im Rahmen der betreffenden Verordnung zum Abschuss freigegeben ist. Die betroffene Jägerschaft wurde bereits informiert.

„In Osttirol ist zunehmend auch der Goldschakal ein Problem. Auch hier beobachten wir die Lage und werden tätig, wenn die Voraussetzungen für einen Abschuss gegeben sind“, erklärt LHStv Josef Geisler.

Von: mk