Luftfahrtbehörde genehmigt Einsatz von Drohnen – VIDEO

Coronavirus: Mit “fliegenden Spionen” gegen “Quarantänesünder”

Mittwoch, 25. März 2020 | 08:03 Uhr

Rom – Nicht wenige „Schlaumeier“ haben noch immer nicht den Ernst der Lage erkannt und fahren trotz der hohen Strafen fort, die Quarantänebestimmungen zu missachten. Nachdem selbst nach dem Einsatz des Heeres die Ordnungskräfte immer noch damit überfordert waren, die Einhaltung der gerade erst verschärften Quarantänemaßnahmen zu überwachen, gingen erste Stadtgemeinden, wie unter anderem jene von Bari, dazu über, zur Überwachung der Quarantäne Drohnen einzusetzen. Nun genehmigte die nationale Luftfahrtbehörde Enac den Einsatz von Drohnen für das gesamte Staatsgebiet.

Trotz der fürchterlichen Bilder, die schwerkranke Coronapatienten an Beatmungsgeräten und Lastkraftwagen der Armee beim Abtransport der Särge zeigen, scheinen sich nicht wenige „Schlaumeier“ immer noch einen Spaß daraus zu machen, die Quarantäne zu unterlaufen. Seit dem Beginn der Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger gingen den Ordnungskräften bisher insgesamt rund 52.000 „Quarantänesünder“ ins Netz. Dabei dürfte es sich aber nur um die Spitze des Eisbergs handeln. Einige der Personen, die die Quarantäne missachten, gründeten im Netz sogar eigene Chats, wo sie sich gegenseitig über Polizeisperren und Kontrollmaßnahmen informieren.

Da es trotz des Einsatzes aller Ordnungskräfte und Soldaten des Heeres unmöglich ist, die Bewegungen der Bürger zu kontrollieren, kamen einige Gemeinden auf die Idee, Drohnen einzusetzen. Wahrer Pionier auf dem Gebiet ist die Stadtgemeinde von Bari. Die Drohnen sollen den Beamten der Stadtpolizei zufolge dabei helfen, aus der Luft Menschenansammlungen frühzeitig zu erkennen.

Ansa/Matteo Corner

Nachdem erste Polizeidienststellen damit begonnen hatten, mit der Drohnenüberwachung zu experimentieren, folgte am Montag die offizielle Genehmigung durch die nationale Luftfahrtbehörde Enac.

„In Anbetracht der Bedürfnisse, die von zahlreichen örtlichen Polizeidienststellen geäußert werden, können bis zum 3. April Operationen mit ferngesteuerten Fluggeräten mit einem Startgewicht von weniger als 25 Kilogramm, über die die lokalen Polizeikommandos verfügen, für die geforderten Überwachungstätigkeiten verwendet werden“, so die nationale Luftfahrtbehörde Enac in einer Mitteilung, die an alle Polizeidienststellen und Gemeinden Italiens übersandt wurde. Im Gegensatz zu den bisher geltenden Bestimmungen braucht es keine gesonderte Genehmigung für jeden einzelnen Drohneneinsatz mehr. Die einzige Auflage ist, den Drohneneinsatz dem nächsten zuständigen Flughafenkontrollturm mitzuteilen.

Während sich in ganz Italien die lokalen Polizeidienststellen über die neue Möglichkeit, die Einhaltung der Quarantäne zu überwachen, freuen, stößt unter den Bürgern der Einsatz von Drohnen auf geteilte Meinungen. Einige unter ihnen befürchten gar, dass auch nach dem Ende der Coronavirusepidemie und dem Auslaufen der Quarantänemaßnahmen, leichtfertig Drohneneinsätze genehmigt und Daten über vollkommen unbescholtene Bürger gesammelt werden. Kritiker der Drohnen meinen, dass aufgepasst werden müsse, dass die derzeitige eingeschränkte Bewegungsfreiheit nach der Epidemie nicht in eine dauerhafte Überwachung aller Staatsbürger mündet.

Von: ka