Von: ka
Vasto/Palmoli/L’Aquila – Catherine Birmingham, auch bekannt als die „Waldmutter” von Palmoli, darf nicht länger mit ihren drei Kindern im Kinderheim in Vasto bleiben. Dies hat das Jugendgericht von L’Aquila entschieden, nachdem die Leitung des Wohnheims in Vasto einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Die Kinder sind seit dem 20. November dort untergebracht. Das bestätigte Marco Femminella, der Anwalt der „Waldfamilie”, bevor er das Wohnheim betrat, in dem am Freitag die psychologische Begutachtung der Kinder auf dem Programm stand.
In der Entscheidung des Jugendgerichts heißt es wörtlich: „Es wird angeordnet, dass die Minderjährigen aus dem Kinderheim, in dem sie derzeit untergebracht sind, entfernt und in eine andere Erziehungsanstalt verlegt werden, wobei das Zusammenleben mit der Mutter unterbrochen wird.”
Die drei Kinder des Paares – ein achtjähriges Mädchen und siebenjährige Zwillinge – werden also von ihrer Mutter getrennt, aber weiterhin zusammenleben. Die Richter empfehlen andererseits eine Intensivierung der Treffen mit dem Vater, der als Gleichgewichts- und Ruhefaktor für die Kinder angesehen wird. Als Hauptgrund für diese einschneidende Entscheidung gilt das Verhalten von Catherine Birmingham. Im Gegensatz zu ihrem Mann zeigt sie keine Kompromissbereitschaft und verletzt das Recht der Kinder auf Bildung. „Sie ist feindselig gegenüber den Erzieherinnen. Ein Wink von ihr genügt und der Kleine schließt das Buch“, so die Erzieherinnen, die nach einer Reihe sehr bedenklicher Vorfälle den Antrag stellten, Catherine Birmingham aus dem Wohnheim zu entfernen.

Das Jugendgericht von L’Aquila hat angeordnet, dass die drei Kinder von Catherine Birmingham und Nathan Trevallion, die als „Waldfamilie” bekannt sind, aus dem Kinderheim in Vasto verlegt werden. Sie sollen von ihrer Mutter getrennt bleiben. Bislang durfte Birmingham mit ihren Kindern im Heim bleiben. Mit einer am Freitag erlassenen Verfügung haben die Richter jedoch beschlossen, sie zu entfernen. Dabei stützten sie sich auf einige Berichte der Pflege- und Erziehungseinrichtung, in denen das feindselige und unkooperative Verhalten von Birmingham beschrieben wird.
In der Verfügung schrieb die vorsitzende Richterin Cecilia Angrisano, dass sich die Feindseligkeit von Birmingham „gegenüber den Entscheidungen der Vormundin und des Sozialdienstes mit zunehmender Vehemenz manifestiert”. Sie stützt sich dabei auf Berichte der Erzieherinnen, wonach Birmingham mehrfach eingegriffen habe, um ihre Arbeit zu diskreditieren und das Verhalten der Kinder – zwei siebenjährige Zwillinge und ein achtjähriges Mädchen – zu verschlechtern.
Zwischen Ende Januar und Anfang Februar verschlechterte sich das Verhalten der Kinder merklich. Sie begannen, „regelrecht zerstörerische Handlungen zu begehen, indem sie Blumentöpfe mit Erde umwarfen, Wände und Schränke beschmierten, ständig Wasserhähne im Außenbereich aufdrehten, auf Bäume und Zäune kletterten und Gemeinschaftsräume in Unordnung brachten”. Birmingham erklärte diese Verhaltensweisen als Ausdruck ihres tiefen Unwohlseins.
Insbesondere in der letzten Woche sollen die Kinder jeden Dialog mit dem Personal abgebrochen haben. Sie hätten die Erzieherinnen als „böse Menschen“ bezeichnet, einen Ausdruck, den die Mutter oft vor ihren Kindern verwendet. Laut den Erzieherinnen hätten die Kinder sogar versucht, ihnen Schaden zuzufügen. Zu diesem Zweck hätten sie Fensterläden zerbrochen, um sich Stöcke zum Werfen zu basteln. Dabei hätten sie riskiert, sich selbst zu verletzen und ein wenige Monate altes Mädchen, das mit seiner Mutter zu Gast war, zu treffen. Zudem hätten sie einer Erzieherin kleine Schnitte unter dem Kinn und an der Handfläche zugefügt. „Catherine griff nicht ein, um ihre Kinder zu stoppen oder zu ermahnen, sondern sagte, dass ihr Verhalten allein unsere Schuld sei, und ging weg“, betonen die Erzieherinnen.
In der Verfügung heißt es, dass sich Birminghams Stimmung verschlechtert habe, „wahrscheinlich, weil die Frau aus irgendeinem Grund die Illusion gehegt hat, nur sehr kurz in der Gemeinschaft bleiben zu müssen, und dass das Zusammenleben der ganzen Familie in ihrem eigenen Zuhause bald wiederhergestellt werden würde“. Es sei schwierig, einen gemeinsamen Nenner zu finden, so die Erzieherinnen. Birmingham verspotte ihre Bemühungen, vertraue niemandem und beeinflusse damit die Kinder. Diese seien ihrer Meinung nach auf alle wütend, weil sie nach Hause zurückkehren wollen.
Ein weiteres Problem, auf das die Erzieherinnen hingewiesen haben, ist, dass Birmingham aufgehört hat, die Kinder vor Kameras und Journalisten zu schützen. Die Leitung des Wohnheims hatte darum gebeten, dass die Treffen mit dem Vater und anderen Verwandten in einem neutralen Bereich innerhalb des Heims oder auf einer Terrasse hinter dem Eingang stattfinden, die nicht gefilmt werden kann.

Dabei scheint es, als habe der Vater, Trevallion, eine Vermittler- und Friedensstifterrolle übernommen, denn seine wöchentlichen Besuche wurden von zwei auf drei erhöht. Gemäß der Verfügung sind die Kinder während dieser Besuche stets glücklich. Dank Trevallions Zusicherungen gegenüber seiner Frau konnten die Kinder am 14. Januar geimpft werden.
Die Nachricht von der Wegnahme ihrer Kinder hat die Spannungen zwischen Catherine Birmingham und Nathan Trevallion eskalieren lassen. Wie der Mailänder Corriere della Sera berichtet, hat die Anordnung des Jugendgerichts von L’Aquila die Diskussionen zwischen den Eheleuten erneut entfacht. Sie sind uneins darüber, wie mit dieser schmerzhaften Angelegenheit umgegangen werden soll, die von beiden unterschiedlich ausgelegt wird. In den Stunden nach der Mitteilung im Kinderheim von Vasto zeigte sich Catherine Birmingham zutiefst erschüttert darüber, die Einrichtung verlassen zu müssen, in der sie seit November 2025 mit ihren Kindern gelebt hatte, nachdem ihr die elterliche Verantwortung entzogen worden war.
Ihr Mann kam aus Palmoli, um sie zu unterstützen. Doch die Auseinandersetzung zwischen den beiden machte deutlich, dass sie unterschiedliche Ansichten über den Umgang mit der Angelegenheit hatten. Diese Meinungsverschiedenheiten wurden auch in den Gerichtsunterlagen festgehalten. Darin wird die Frau als „feindselig” beschrieben, während der Vater der Kinder als „beruhigend” dargestellt wird. Am Abend fuhr das Paar mit dem Auto weg, um die Nacht in einer vom Gastronom der Gegend zur Verfügung gestellten Unterkunft zu verbringen.
Der Fall der „Waldfamilie“ erregte im vergangenen Herbst landesweit Aufmerksamkeit, als die Entscheidung fiel, die Kinder aus ihrem Zuhause zu nehmen, da es als ungeeignet für ihre Bedürfnisse angesehen wurde. Die Familie hatte sich nämlich entschlossen, in einem abgelegenen kleinen Landhaus ohne Innenbäder und mit einigen baulichen Mängeln in Palmoli in den Abruzzen zu leben. Die „Waldeltern“ erklärten, dass die drei Kinder zu Hause unterrichtet würden; tatsächlich erhielten sie jedoch nur eine sehr notdürftige Schulbildung.
Um ihre emotionale und schulische Entwicklung beurteilen zu können, wurde ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, auf dessen Grundlage die Entscheidung über die Zusammenführung getroffen werden sollte. Gerade die Bildung ist ein Aspekt, auf den sich die letzte gerichtliche Anordnung stark fokussiert. Dabei wird auf einen Bericht der Abteilung für Kinderneuropsychiatrie des Sanitätsbetriebs Lanciano Vasto Chieti Bezug genommen. Laut diesem Bericht haben die Kinder aufgrund der fehlenden Schulbildung unterdurchschnittliche Fähigkeiten entwickelt.
Die Entscheidung des Jugendgerichts sorgt in Italien für heftige Diskussionen. Bereits im November, als den „Waldkindereltern” das Sorgerecht für ihre drei Kinder entzogen wurde, hatten sich verschiedene Minister sowie Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zu Wort gemeldet.
Am Freitag nahm Meloni erneut zum Fall Stellung: „Kinder gehören ihren Müttern und Vätern. Ein Staat, der vorgibt, an ihre Stelle zu treten, hat seine Grenzen vergessen. Eine Justiz, die vorgibt, an ihre Stelle zu treten, hat ihre Grenzen überschritten”, schrieb sie auf ihren Seiten in den sozialen Netzwerken.





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