Von: ka
La Spezia – Sechs Jahre nach dem Tod des bekannten Rechtsanwalts Marco Valerio Corini ist am Montag das Urteil ergangen.
Das Schwurgericht von La Spezia sah es als erwiesen an, dass der angesehene Rechtsanwalt von seiner Schwester Marzia Corini mithilfe einer Dosis eines Beruhigungs- und Schmerzmittels ermordet worden war. Aus Sicht der Richter hat Marzia Corini den Mord verübt, um an das Erbe des Opfers, dessen Vermögen auf drei Millionen Euro geschätzt wird, zu gelangen. Zusammen mit der Schwester des Ermordeten wurde die ehemalige Anwaltskollegin von Marco Valerio Corini, Giuliana Feliciani, wegen Täuschung eines Unzurechnungsfähigen und Benutzung eines gefälschten Testaments zu vier Jahren Haft verurteilt.
Drei lange Jahre intensiver Gerichtsverhandlungen, während denen die wegen Brudermordes angeklagte Marzia Corini stets ihre Unschuld beteuert hatte, endeten am Montag mit der Verurteilung der Schwester des Opfers zu 15 Jahren Haft. Giuliana Feliciani hingegen, die laut Ansicht der Richter von La Spezia Marzia Corini dabei geholfen haben soll, das Testament des vermögenden Rechtsanwalts im Sinne seiner Schwester „umzuschreiben“, wurde vom selben Gericht im Rahmen des Doppelurteils zu vier Jahren Haft verurteilt.
Das Mordopfer hatte bis zu seinem Tod zu den bekanntesten Rechtsanwälten Italiens gehört. Marco Valerio Corini, der neben seiner Anwaltstätigkeit auch Präsident des Fußballclubs „Spezia Calcio“ gewesen war, war während seiner langjährigen Laufbahn Freund und Rechtsvertreter vieler bekannter Fußballspieler – unter anderem auch von Weltmeistertorhüter Gigi Buffon – gewesen. Zudem hatte Marco Valerio Corini während des Prozesses gegen die Spitzen der italienischen Polizeikräfte wegen der Gewalttätigkeiten während des G8-Gipfels in Genua deren Verteidigung übernommen.
Verdächtigerweise war Marco Valerio Corini genau an jenem Tag – dem 25. September des Jahres 2015 – gestorben, an dem ein Treffen mit seinem Notar zur Bestimmung seines testamentarischen Willens anberaumt gewesen war. Laut der Staatsanwaltschaft von La Spezia hatte Marzia Corini ihre medizinischen Fachkenntnisse als Anästhesieärztin dazu missbraucht, ihren Bruder, der sich im terminalen Stadium eines Krebsleidens befunden hatte, mittels einer Überdosis des Beruhigungsmittels Midazolam ins Jenseits zu befördern.
Marzia Corini hingegen hat immer behauptet, das Mittel nur im Rahmen der Gesundheitsprotokolle angewandt zu haben, und dass dies nur geschehen sei, um ihrem Bruder vor dem nahenden Tod die Schmerzen zu erleichtern. Mit Blick auf die Ermittlungen der Carabinieri war laut Staatsanwalt Luca Monteverde diese Handlung aber nur vollzogen worden, um zu einer Erbschaft von einer Million Euro zu gelangen, von der die Verurteilte ansonsten ausgeschlossen gewesen wäre.
Für die Medizinerin, die als Anästhesistin für verschiedene humanitäre Organisationen weltweit tätig gewesen war, hatte die Anklage 23 Jahre Haft gefordert. Die ehemalige Anwaltskollegin von Marco Valerio Corini, Giuliana Feliciani, war hingegen wegen Täuschung eines Unzurechnungsfähigen und Benutzung eines gefälschten Testaments in Visier der Ermittler geraten.
Einer Rekonstruktion der Ermittler zufolge hätte sie Marzia Corini dabei geholfen, das Testament des vermögenden Rechtsanwalts im Sinne seiner Schwester und zuungunsten der jungen Verlobten des Opfers „umzuschreiben“. Giuliana Feliciani sei auf den Plan getreten, um die Modifizierung des Testaments, das nicht von Corini, sondern von seiner Schwester geschrieben und einige Tage nach seinem Tod geändert worden sei, „zu steuern“.
In der Folge hatten die Richter das vom 18. September stammende und vier Tage nach dem Ableben des Verstorbenen am 29. September geänderte Testament – tatsächlich war der Tod von Marco Valerio Corini bereits am 25. September eingetreten – zur materiellen Fälschung erklärt. Sowohl Marzia Corini als auch Giuliana Feliciani wurden wegen Unwürdigkeit von jeglicher Erbfolge ausgeschlossen. Zugleich wurde die Konfiszierung des bereits beschlagnahmten Geldes angeordnet.
Das letzte Wort im Mordfall des „Anwalts der VIPs“ ist aber vermutlich noch nicht gesprochen. Gerichtsbeobachtern zufolge werden die Verurteilten den Spruch des Schwurgerichts wahrscheinlich anfechten. Marzia Corini und Giuliana Feliciani haben aber denkbar schlechte Karten.