58-Jähriger wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt

Ex-Frau bis zum Platzen des Trommelfells geschlagen und eingesperrt

Dienstag, 22. Oktober 2019 | 07:13 Uhr

Castelnovo di Sotto – In Italien wurde ein neuerlicher, besonders brutaler Fall von Gewalt gegen Frauen bekannt. Ein 58-Jähriger ohrfeigte und schlug seine Ex-Frau so lange, bis ihr das Trommelfell platzte. Um den Gang der 41-Jährigen zur Polizei und eine Anzeige zu verhindern, sperrte er sie anschließend in der Wohnung ein. Dem Opfer gelang es aber trotzdem, Hilfe zu holen. Der Mann wurde in der Folge wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt.

Der erneute Fall von Gewalt gegen Frauen geschah Ende September in Castelnovo di Sotto, einer Gemeinde in der Nähe von Reggio Emilia in der Emilia Romagna. Nachdem es zwischen dem 58-jährigen Mann aus Castelnovo di Sotto und seiner 41-jährigen Ex-Frau aus nichtigen Gründen zu einem Streit gekommen war, packte er sie am Hals und ohrfeigte und schlug die 41-Jährige so lange, bis sie ein Trommelfell geplatzt ist. Um ihren Gang zur Ersten Hilfe und zur Polizei zu verhindern, sperrte er sie anschließend in der Wohnung ein. Dazu missbrauchte er den gemeinsamen, minderjährigen Buben, den er von außen die Türe schließen ließ. Er selbst entfernte vorher den Schlüssel, was es seiner Ex-Frau unmöglich machte, das Haus zu verlassen. Dank ihres Smartphones konnte die Frau aber trotzdem Hilfe holen.

Von der Notrufzentrale 112 alarmiert, erschienen auch die Carabinieri von Castelnovo di Sotto vor der Wohnung und befreiten die verletzte 41-Jährige aus ihrer misslichen Lage. Die Frau wurde von den Rettungskräften erstversorgt und in das nahe Krankenhaus eingeliefert, wo ihr die Ärzte eine Heilungsdauer von 30 Tagen bescheinigten. Der 58-jährige Mann hingegen wurde in der Folge wegen schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt.

Fast vier Wochen nach der Tat kam es für den mutmaßlichen Täter nun knüppeldick. Auf Ansuchen der Staatsanwaltschaft und dem zustimmenden Entscheid des Voruntersuchungsrichters von Reggio Emilia hin muss der 58-Jährige die Wohnung verlassen. Vom gleichen Richter wurde es ihm zudem verboten, sich seiner Ex-Frau und allen Orten, an denen sie sich für gewöhnlich aufhält, auf weniger als 150 Meter zu nähern und mit ihr in Verbindung zu treten. Später wird sich der Mann vor Gericht wegen der ihm zur Last gelegten Verbrechen – schwere Körperverletzung und Freiheitsberaubung – verantworten müssen.

Dieser neuerliche Fall – so viele Leser und Kommentatoren – zeige einmal mehr, dass der Weg zu einem besseren Schutz für Frauen vor ihren gewalttätigen Ex-Männern noch ein ziemlich weiter ist.

Von: ka