Von: ka
Santa Maria Capua Vetere – Das Gericht von Santa Maria Capua Vetere fällte ein Urteil, das noch für viele Diskussionen sorgen wird.
Die Richter entschieden, dass eine Frau auch nach der Trennung von ihrem Mann und selbst gegen seinen Willen die während der Ehe gemeinsam gezeugten und für eine spätere Schwangerschaft tiefgefrorenen Embryonen weiterhin dafür nutzen darf, ein Kind zu bekommen. Der Anwalt der Frau zeigte sich über das richtungsweisende Urteil sehr erfreut. „Es handelt sich in Italien um das erste Urteil dieser Art. Es erkennt das unumschränkte Recht der Frau an, die mit ihrem Ehepartner gezeugten und dann eingefrorenen Embryonen zu verwenden“, so der Rechtsanwalt der Klägerin.
Das Gericht von Santa Maria Capua Vetere war angerufen worden, in einem ganz besonders haarigen Fall zu entscheiden. Die Richter mussten darüber befinden, ob eine Frau, die sich inzwischen von ihrem Partner getrennt hatte, die während der Ehe gemeinsam gezeugten und für eine spätere Schwangerschaft tiefgefroren aufbewahrten Embryonen auch gegen seinen Willen weiterhin dafür verwenden darf, ein Kind zu bekommen. Die Frage, die die Richter beantworten mussten, war, ob das Recht der Frau, die gemeinsam mit dem Ex-Mann gezeugten Embryonen für eine Schwangerschaft zu nutzen, größeres Gewicht hat als der Wille des Mannes, nicht mehr mit seiner Ex-Frau Kinder zu zeugen.
Nachdem ein einzelner Richter im Fall entschieden und der Frau das Recht zugesprochen hatte, auch gegen den Willen ihres Ex-Mannes die tiefgefrorenen Embryonen zu verwenden, kam das Richterkollegium zum selben Urteil. Die Richter gelangten zur Überzeugung, dass das einmal gegebene Einverständnis des Mannes, sich an die medizinisch unterstützte Fortpflanzung zu wenden und gemeinsam mit seiner Frau gezeugte menschliche Embryonen für spätere Schwangerschaften einzufrieren, unwiderruflich ist. Dies bedeutet, dass das einmal gegebene Einverständnis auch nach der gesetzlichen Trennung und selbst gegen den Willen des Ex-Mannes, erneut Vater eines mit seiner Ex-Frau gezeugten Kindes zu werden, aufrecht bleibt.
Der Anwalt der Frau zeigte sich über das richtungsweisende Urteil sehr erfreut. „Es handelt sich um zwei Richtersprüche, die noch für viele Diskussionen sorgen werden. Es handelt sich in Italien um das erste Urteil dieser Art. Es erkennt das unumschränkte Recht der Frau an, die mit ihrem Ehepartner gezeugten und dann eingefrorenen Embryonen zu verwenden“, so der Rechtsanwalt der Klägerin, Gianni Baldini.
„Angesichts der steigenden Zahlen gerichtlicher Trennungen und der immer größeren Anzahl von Paaren, die auf die medizinisch unterstützte Fortpflanzung zurückgreifen – vier von zehn Paaren trennen sich innerhalb der ersten fünf Ehejahre und ein Fünftel der Paare klagt über Fruchtbarkeitsprobleme – kommt der richterlichen Entscheidung große Bedeutung zu“, so Gianni Baldini.
Wie der Rechtsanwalt der Klägerin vorhersagte, sorgt der Richterspruch in der italienischen Öffentlichkeit für lebhafte Diskussionen. Beobachter merken an, dass dieses Urteil, das es Frauen ermöglicht, längst gescheiterte Beziehungen im wahrsten Sinne des Wortes posthum mit einem Kind zu neuem Leben zu erwecken, und das Männer, die sich vielleicht längst in einer neuen Beziehung befinden, ungewollt zu Vätern macht, viele Fragen aufwirft. Die Entscheidung der Richter und ihre Folgen betreffen nicht nur das Umgangs-, Sorge- und Unterhaltsrecht, sondern werfen vor allem auch viele moralische Fragen auf.