Rovereto – Rund fünf Millionen Euro hat eine Seniorin aus einer angesehenen Familie in Rovereto ihrer Pflegehelferin vermacht, während ihre Angehörigen keinen Cent erhalten haben.
Diese sind damit offenbar nicht einverstanden und trauen der Sache nicht. Deshalb wandten sie sich an die Staatsanwaltschaft und reichten Klage ein.
Wie die Zeitung L’Adige berichtet, ist Maria Malfatti im November im Alter von 80 Jahren verstorben. Die Frau hatte Zeit ihres Lebens nie geheiratet und auch keine Kinder zu Welt gebracht. Somit gibt es keine direkten Nachkommen.
Ihr Vermögen umfasste Appartements, ein historischer Palais und mehrere Bankkonten. All das soll nun der Pflegehelferin gehören.
Die zehn Nichten und Neffen können offenbar kaum glauben, dass sie im Testament nicht berücksichtig worden sind. Deshalb wandten sie sich an einen Anwalt und beauftragten ihn damit, Nachforschungen anzustellen. Anschließend wurde Anzeige wegen Übervorteilung einer Arglosen erstattet.
Konkret hegen die Angehörigen den Verdacht, dass die Pflegehelferin Momente der geistigen Verwirrtheit der Seniorin ausgenutzt habe, um sie zur Änderung des Testaments zu bewegen.
Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile die Beschlagnahme des Vermögens angeordnet.
Von: mk
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26 Kommentare auf "Fünf Millionen Euro der Pflegehelferin vererbt: Verwandte erhalten nichts"
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Da haben sich die Verwandten wohl sehr um sie gekümmert, 😬
Wenn sie es der Kirche vermacht hätte, weil der Pfarrer
sie ab und zu besucht hat, gäbe es sicher keine (passiert
sehr oft) Anzeige ?
und die pflegerin hat sich umsonst gekümmert?
@josef.t
… aber der Himmel wäre der Verstorbenen sicher.
Wäre interessant zu wissen, ob sich die Verwandten um diese Frau auch gekümmert haben.
Es ist irrelevant ob sie sich gekümmert haben. Die Frau kann ihr Geld vermachen wem sie will. Oder?
@N. G. ja natürlich kann sie das. Aber wenn man sich nicht um die Verwandte kümmert, muss man halt auch damit rechnen, dass sie jemand anderen begünstigt.
@N. G. es gilt die Unschuldsvermutung, deshalb rein Hypothetisch:
Es wäre für dich allso vollkommen okei, wenn eine seniele, verwirrte Person von einer Person die sie betreut, zu so einem Testament genötigt wird?
Jeder schimpft hier auf die Verwandtschaft und applaudiert der Pflegerin. Aber Fakten kennen wir alle nicht.
Die Geschichte ist voll von Beispielen, wo Pflegepersonen die Situation schamlos ausnutzen. Genauso oft vernachlässigt die Verwandtschaft ihre Senioren und krichen erst aus den Löchern sobald es was zu Erben gibt.
Sich hier ein Urteil zu bilden überlass ich den ganzen Internetexperten 😉
@N. G. im Prinzip schon. Wichtig ist es aber klarzustellen ob die Frau bei klarem Verstand war als sie das Testament aufgesetzt bzw unterschrieben hat. Das wäre nicht das erste Mal, daß Pflegepersonal, Bandante oder andere, die Situation ausnutzen.
@xXx Frage, wo steht das die Frau verwirrt und senil ist? Wo steht das? Nicht ein Wort im Artikel! Ist man mit 80 zwangsläufig senil und verwirrt. Ist man weil man pflegebedürftig ist senil und verwirrt?
Das hast du dir aus den Fingern gesogen!
@alpenfranz Jo, das können sie ja gerne tun. Es hat nur nen schlechten Beigeschmack. Denn eigentlich hätten sie als Verwandte wissen oder können müssen wie sie drauf ist. Oder?
N.G.: Hier: “Konkret hegen die Angehörigen den Verdacht, dass die Pflegehelferin Momente der geistigen Verwirrtheit der Seniorin ausgenutzt habe, um sie zur Änderung des Testaments zu bewegen.”
Den Satz kann man auf 2 Arten lesen:
1. Die Verwandten unterstellen Momente der geistigen Verwirrtheit, die ausgenutzt wurden.
2. Die Verwandten unterstellen existierende Momente der geistigen Verwirrtheit ausgenutzt zu haben.
Koando vo de 10 Nichtn und Neffn hot sich um die Frau gschert. Obbo pols zi erben isch, sebbm warnse pronto, gel⁉️
und wenn sie geerbt hobn , nor kennen Sie die Verwandschaft a niemma
erkenne den unterschied
Kennst du die Familienverhältnisse oder von welcher Quelle stammt diese Information?
Vorab, bevor hier wieder jemand ohne Beweis in den Knast muss, es gilt die Unschuldsvermutung. Grins
Tja, diese gilt aber auch gegenüber den Verwanden und ihrer Anzeige. Deine Aussage “irrelevant” ist doch auch schon eine Bewertung.
@xXx Ne, denn Anzeige und Nachforschen ist was anderes. Ne Anzeige ist persee schon ne Anschuldigung. Nachforschungen noch nicht. Darin liegt der Unterschied. Damit muss such die Erbin schon nen Anwalt nehmen die in Italien selbst bezahlt werden müssen..!
@N. G. …ne Anzeige, ne Anschuldigung?
So schreibt halt a waschechter Südtiroler.🤣
Ich zitiere N.G. “Es ist irrelevant ob sie sich gekümmert haben. Die Frau kann ihr Geld vermachen wem sie will.”
Darauf hab ich mich bezogen. Die Unschuldsvermutung gilt für beide Seiten.
Sollten sich aber die Nachforschungen, die schließlich zu einer Anzeige geführt haben, bestätigen, ist nichts daran irrelavant, sondern schlicht Strafbar.
die geldgeile Verwandschaft 😂 kimp erscht boll zi erbn war
habe meine Badante als Alleinerbin bestimmt.
Da wird sich wohl die Pflegehilfe mehr gekümmert haben als die Verwandtschaft !
OH Das ist damit nicht gesagt.Erbschleicher hatt es wohl schon immer gegeben.
Aber die kommen meist aus der eigenen Familie !!