Von: ka
Massa – Mit dem Urteil des Gerichts von Genua fand ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das römische Gesundheitsministerium für den Tod einer im Jahr 2018 verstorbenen Frau letztendlich verantwortlich ist, und verurteilten das Ministerium zu einer Entschädigung in Höhe von einer Million Euro an ihre Nachkommen und Angehörigen.
Der damals 25-Jährigen wurde im Jahr 1978 während einer Herzoperation im Krankenhaus von Massa Carrara in der Toskana eine mit Hepatitis C infizierte Blutkonserve verabreicht. In der Folge entwickelte sie zunächst eine Zirrhose und anschließend eine Krebserkrankung, an deren Folgen sie schließlich im Februar 2018 im Alter von nur 65 Jahren starb – 40 Jahre nach der Bluttransfusion.

Wie viele andere Leidensgenossen war die damals junge Frau im Jahr 1978 im Krankenhaus von Massa Carrara eines der vielen Opfer jener Zeit des sogenannten „infizierten Blutes“ geworden und hatte sich infolge einer Transfusion mit Hepatitis C angesteckt. Durch die Infektion entwickelte sich zunächst eine Zirrhose und anschließend eine Krebserkrankung, an deren Folgen die Frau im Februar 2018 im Alter von nur 65 Jahren starb.
Acht Jahre nach ihrem Tod muss das römische Gesundheitsministerium ihren Erben nun eine Entschädigung in Höhe von 1,05 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten zahlen. Das für diesen aufsehenerregenden Fall zuständige Gericht in Genua hat in seinem Urteil den Zusammenhang zwischen der Transfusion von infiziertem Blut und den darauf folgenden Erkrankungen bis zu ihrem Tod anerkannt. Richter Pasquale Grasso gelangte zu diesem Schluss, nachdem er die gesamten medizinischen und klinischen Unterlagen der Frau ausgewertet und ein medizinisch-rechtliches Gutachten angeordnet hatte.
Dabei kam zutage, dass die Frau im November 1978 im Krankenhaus von Massa Carrara einer Herzoperation unterzogen worden war und am selben Tag sowie unmittelbar nach der Operation mehrere Bluttransfusionen erhalten hatte, wie es bei einem solchen Eingriff üblich ist.
In jenen Jahren kam es jedoch zu zahlreichen Infektionsfällen aufgrund fehlender angemessener Kontrollen der Blutkonserven. Im Urteil heißt es dazu: „Konkret ist festzustellen, dass es dem Ministerium oblag, nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Transfusionen im Jahr 1978 alle erforderlichen Präventionsmaßnahmen tatsächlich getroffen worden waren.”
Das Argument der Verteidigung, das Krankenhaus von Massa Carrara sei zum damaligen Zeitpunkt ein eigenständiges, selbstverantwortliches Transfusionszentrum gewesen, reicht nach Ansicht des Richters nicht aus, um das Ministerium von seiner Verantwortung zu entbinden.
Das Urteil zeigt zudem die miteinander verknüpften Ereignisse vom Anfang bis zum tragischen Ende auf. Die Transfusion im Jahr 1978 war der Auslöser für die Hepatitis-C-Virus-Infektion, die wiederum zur Leberzirrhose und schließlich zum Leberkrebs führte.
Letzterer mündete im Zusammenhang mit Leberversagen schließlich im Tod der Frau. Das Gericht sah es somit als erwiesen an, dass zwischen der fatalen Transfusion und dem Tod der 65-Jährigen ein lückenloser Kausalzusammenhang besteht.

Der Richter folgt mit diesem Urteil der gängigen italienischen Rechtssprechung. Tatsächlich haben mehrere Urteile des Obersten Kassationsgerichtsin Rom in den vergangenen Jahren festgestellt, dass das Gesundheitsministerium bei durch Infektionen mit HBV, HIV oder HCV verursachten Erkrankungen, die durch Bluttransfusionen oder die Verabreichung von Blutprodukten mit infiziertem Blut entstanden sind, allein für die Schäden an den Patienten verantwortlich ist. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch ein unterlassenes aktives Überwachungs- und Kontrollverhalten zur Vorbeugung und Verhinderung der Übertragung von Krankheiten durch infiziertes Blut entstanden sind.
Nun müssen der Ehemann, die beiden Töchter, die beiden Enkelinnen und die Schwester der im Jahr 2018 verstorbenen Frau entschädigt werden.




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