Von: ka
Reggio Emilia – Die norditalienische Stadt Reggio Emilia ist Schauplatz eines Erbschaftsstreits, der italienweit für Aufsehen sorgt. Eine Badante namens Valentina hatte großes Pech: Die Frau aus Moldawien, die die Aussicht hatte, 100.000 Euro zu erben, betreute die Erblasserin jedoch während ihrer letzten Lebensjahre gemeinsam mit einer Kollegin, die leider denselben Namen trug. Zusammen mit dem fehlenden Nachnamen verhinderte dies, die betreute ältere Dame zu beerben.
Tatsächlich hat das Gericht von Reggio Emilia das eigenhändig geschriebene Testament der älteren Dame für ungültig erklärt, da diese von zwei „Valentinas” betreut wurde und der Nachname im Testament nicht aufgeführt war. Das Gericht gab in erster Instanz dem Einspruch der übrigen Erben statt, sprach ihnen die Erbschaft von 100.000 Euro zu und verurteilte die glücklose Valentina aus Moldawien zur Zahlung der Prozesskosten.

„Nach meinem Tod möchte ich meiner Pflegekraft Valentina 100.000 Euro hinterlassen.“ Eine eindeutige testamentarische Verfügung, sollte man meinen. Doch das Gericht von Reggio Emilia musste das Testament einer älteren Dame für nichtig erklären. Die Frau hatte nämlich zwei Pflegekräfte mit demselben Namen und aus demselben Ort. Für den Richter war es unmöglich festzustellen, welche der beiden die Badante war, die den Betrag erhalten sollte.
Die ältere Dame war im Jahr 2024 verstorben und hatte ein eigenhändig geschriebenes Testament hinterlassen, in dem sie den Betrag ihrer Badante Valentina vermachte und „nur” den Rest den gesetzlichen Erben. Eine der beiden Pflegekräfte forderte daraufhin die 100.000 Euro von den Erben ein. Sie erwirkte einen Mahnbescheid, der die Erben dazu verpflichtete, ihr das Geld auszuzahlen.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gegen den Mahnbescheid gelang es den Erben, den Richter davon zu überzeugen, dass es keine Gewissheit darüber gab, welche der beiden gleichnamigen Pflegekräfte Anspruch auf das Geld hatte.
Die Erben der Frau, gegen die der Mahnbescheid ergangen war, hatten während des Gerichtsverfahrens über ihre Anwälte verschiedene Fragen im Zusammenhang mit dem handgeschriebenen Testament der Frau aufgeworfen. Sie machten geltend, dass es zwei Testamente gebe, nämlich eines aus dem Jahr 2018 und ein anderes, das aus dem Jahr 2023 stammte. Zudem wiesen die gesetzlichen Erben der Verstorbenen darauf hin, dass die ältere Dame in den letzten Jahren ihres Lebens unter schweren kognitiven Beeinträchtigungen gelitten habe. In Bezug auf die 100.000 Euro wiesen sie auf die Unklarheit hin, die sich aus dem Testament von 2018 hinsichtlich der Identifizierung der Begünstigten des Vermächtnisses ergab.

In diesem Punkt wiesen sie nämlich darauf hin, dass das Testament die allgemeine Angabe „Valentina, meine Pflegekraft“, jedoch ohne Angabe des Nachnamens, als Begünstigte des Vermächtnisses enthielt. Da die Frau von zwei gleichnamigen Pflegekräften betreut wurde, entstand Unsicherheit darüber, wer die tatsächliche Empfängerin des Geldes sei.
Das Gericht folgte der Argumentation der Rechtsbeistände der gesetzlichen Erben. In dem in den vergangenen Tagen veröffentlichten Urteil gab Richter Damiano Dazzi vom Zivilgericht in Reggio Emilia den Erben recht.
Fest stehe, dass die Verstorbene von zwei moldawischen Pflegekräften betreut wurde, die beide den Namen „Valentina“ tragen und sich in der Pflege der Verstorbenen untereinander abwechselten, wenn eine von ihnen in Urlaub war. Da der Nachname im Testament nicht vermerkt ist und es eine weitere Pflegekraft namens Valentina gab, die die Dame im selben Zeitraum betreute, ist nicht sicher, ob die im Testament allgemein als Valentina bezeichnete Person, die als Begünstigte der Summe genannt wird, mit der Klägerin identisch ist.

Schließlich erbrachte der Prozess aus Sicht des Gerichts den Nachweis, dass die Frau in jenen Jahren unter einer schweren kognitiven Beeinträchtigung litt. „Daher ist nicht auszuschließen, dass sie die beiden gleichnamigen Pflegekräfte verwechselt haben könnte.“
Das Gericht hob den Mahnbescheid auf, erklärte das Testament von 2018 für nichtig und verurteilte die Pflegekraft Valentina, die das Gerichtsverfahren angestrengt hatte, zur Zahlung von rund 14.000 Euro Anwaltskosten.

Dies sind die Entscheidungen am Ende der ersten Instanz. Valentina hat nun die Möglichkeit, gegen dieses erstinstanzliche Urteil in die Berufung zu gehen. Da im mittlerweile acht Jahre alten Testament jedoch jegliche Nachnamen fehlen, schätzen Justizbeobachter ihre Chancen als eher schlecht ein.

Valentina hat wirklich großes Pech. Denn hätte der handgeschriebene Text ihren Nachnamen enthalten, hätte sie vor Gericht sehr gute Karten gehabt, die 100.000 Euro zu erben.




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