Asylant muss Braut alleine lassen und ins Asylzentrum zurückkehren

Ohne Aufenthaltsgenehmigung: Hochzeit mit Hindernissen

Dienstag, 16. Januar 2018 | 07:25 Uhr

San Vito dei Normanni/Restinco – Ein Asylsuchender – ein 40-jähriger Inder – besaß keine Aufenthaltsgenehmigung und war daher gezwungen, nach der Hochzeit mit seiner italienischen Braut sofort in das Identifikations- und Abschiebezentrum von Restinco zurückzukehren. Das Hochzeitsbankett musste daher leider ohne den Bräutigam stattfinden.

Twitter/Brindisi

Ein Paar bewies, dass die Liebe und der innige Wunsch, den Rest des Lebensweges gemeinsam zu beschreiten, alle Widrigkeiten überwinden kann. Die Liebesgeschichte von Jasvir – einem 40-jährigen Inder, der schon seit vielen Jahren in Italien lebt – und Gelsomina – einer Frau aus der Nähe von Neapel in Kampanien – begann vor vier Jahren. Jasvir arbeitete damals als regulär angestellter Haushaltsgehilfe in Brescia, als er bei einem Kurzurlaub die Neapolitanerin Gelsomina kennenlernte. Die beiden waren sofort Feuer und Flamme füreinander. Um seiner Gelsomina näher zu sein, zog Jasvir von Brescia nach Kampanien um, wo er weiterhin einer regulär gemeldeten Arbeit nachging. Im Jahr 2015 wurde ihm aber eine weitere Aufenthaltsgenehmigung verweigert. Als er mit seinem Motorroller unterwegs war, ging er bei einer Routinekontrolle den Ordnungskräften ins Netz. Laut den Papieren und dem Gesetz war Jasvir in diesem Moment eine sich auf italienischem Staatsgebiet illegal aufhaltende Person. Kraft des Gesetztes wurde er vor drei Monaten in das Identifikations- und Abschiebezentrum von Restinco in Apulien überführt.

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Aber Jasvir und Gelsomina gaben nicht auf. Trotz mehrerer bürokratischer Schwierigkeiten – unter anderem ließ die für die Heirat notwendige Unbedenklichkeitserklärung aus Indien auf sich warten – gelang es dem Paar mithilfe ihres Anwalts Cosimo Castrignanò, der ebenfalls bei der Hochzeit zu Gast war, die notwendigen Dokumente zusammenzutragen. Für die standesamtliche Trauung, welche in der Gemeinde, San Vito dei Normanni, die dem Identifikations- und Abschiebezentrum von Restinco am nächsten lag, stattfand, erhielt Jasvir eine kurzzeitige Genehmigung. Allerdings musste der 40-jährige Bräutigam nach der Zeremonie auf der Gemeinde sofort nach Restinco zurückkehren und durfte nicht zusammen mit seiner Braut zum Hochzeitsbankett mit 20 geladenen Verwandten und Freunden erscheinen, um mit ihnen zusammen zu feiern.

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„Er ist ein guter Junge und die ihre erschien uns gleich als schöne Liebesgeschichte, eine Geschichte von wahrer Liebe und nicht von Interessen. Er wird, um sich mit seiner Ehefrau wieder zu vereinen, eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Laut Gesetz braucht es zwei Jahre, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erlangen“, so ein Beamter des Standesamtes von San Vito dei Normanni.

Jasvir und Gelsomina bewiesen, dass trotz zahlreicher Hindernisse ein Wille Berge versetzen kann. Nun stehen ihnen für die Zukunft alle Türen offen.

Von: ka