Südtirol übernimmt die Lockerungen

Rom beschließt neue Erleichterungen

Donnerstag, 03. Februar 2022 | 07:42 Uhr

Rom – Die Regierung in Rom hat am Mittwochabend neue Lockerungen und Erleichterungen beschlossen. Südtirol sieht damit die Forderungen, was die Quarantäneregelung in den Bildungseinrichtungen angeht, erfüllt und wird die neuen staatlichen Regeln übernehmen.

Zu den Eckpunkten der Erleichterungen gehört etwa, dass der Grüne Pass für Dreifachgeimpfte jetzt unbegrenzt gültig ist. Das gilt auch für Zweifachgeimpfte, die zusätzlich genesen sind.

Außerdem wurden die Quarantäneregeln für Schulen und Kindergärten geändert: Der Fernunterricht und die Quarantäne wurde von zehn auf fünf Tage verkürzt, ab der Grundschule müssen nur mehr ungeimpfte Kinder in den Fernunterricht und in den Kindergärten und Kitas müssen die Kinder erst ab fünf Infizierten pro Gruppe daheimbleiben.

Änderungen gibt es zudem im Tourismus: Touristen aus dem Ausland dürfen nun wieder mit der 3G-Regel ins Hotel oder ins Restaurant. Das heißt, für sie reicht auch ein negativer Test. Mit dieser Regelung will Rom jenen entgegenkommen, die zwar geimpft sind, aber mit einem Impfstoff, der nicht in der EU anerkannt ist – wie etwa Sputnik. Für Einheimische gilt hingegen weiterhin die 2G-Regel, also geimpft oder genesen. Die 3G-Pflicht wird unter anderem für Gäste eingeführt, da bei uns der Grüne Pass nach der zweiten Impfung nur 6 Monate lang gültig ist, in manchen Ländern hingegen neun.

Das Dekret mit den neuen Regeln soll in Kürze offiziell veröffentlicht werden und spätestens am Montag in Kraft treten. Die Südtiroler Landesregierung hat bereits erklärt, sich an die staatlichen Vorgaben zu halten und diese zu übernehmen. Sie erfüllten die zuvor gestellten Südtiroler Forderungen. Weil die Lage für Kinder, Jugendliche und Eltern sehr belastend sei, sollen die Erleichterungen in Südtirol bereits ab heute gelten. Allerdings zögert man in den Bildungseinrichtungen laut Medienberichten noch. Man warte auf eine offizielle Rückmeldung des Ministeriums.

Von: luk