Von: ka
Viareggio/Lucca – Für Cinzia Dal Pino, die vor dem Schwurgericht von Lucca in der Toscana steht, weil sie vor zwei Jahren den 52-jährigen Obdachlosen Noureddine Mezgui absichtlich überfahren und getötet hat, fordert die Staatsanwältin Sara Polino eine lebenslängliche Haftstrafe. Die 67-jährige Strandbadbetreiberin tötete den Mann, der ihr die Handtasche geraubt hatte, indem sie ihn mit ihrem Mercedes-SUV niederfuhr und mehrmals überrollte.
Laut der Staatsanwaltschaft habe die Unternehmerin „nicht versucht, den Mann aufzuhalten, sondern ihn anzugreifen und zu überwältigen“, wobei sie mit „Tötungsabsicht“ handelte, um ihn für den kurz zuvor in Viareggio begangenen Raubüberfall zu bestrafen. Dem Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens zufolge war Cinzia Dal Pino zum Tatzeitpunkt nicht „geistig verwirrt“. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bedeutet dies, dass es sich um einen „bewussten Fall von Selbstjustiz“ handelt. Der Fall dürfte bis zum Urteil und selbst noch danach in der italienischen Öffentlichkeit für heftige Diskussionen sorgen.

„Sie handelte mit Tötungsabsicht und in der klaren Intention, ihn in Form von Selbstjustiz zu bestrafen.“ Mit diesen Worten forderte Staatsanwältin Sara Polino vor dem Schwurgericht von Lucca eine lebenslange Haftstrafe für Cinzia Dal Pino. Die Frau steht wegen Mordes vor Gericht. Sie hatte vor zwei Jahren den Mann, der ihr auf einem Parkplatz in Viareggio die Handtasche gestohlen hatte, absichtlich mit ihrem SUV überfahren und getötet. Die Forderung nach der Höchststrafe stützt sich auf ein Gutachten des Gerichts von Lucca, das eine geistige Beeinträchtigung der Frau ausgeschlossen hat, sowie auf eine Rekonstruktion der Ereignisse auf Grundlage von Zeugenaussagen und Aufnahmen von Überwachungskameras aus der Gegend.
Der Vorfall erregte im September 2024 große Aufmerksamkeit, nachdem Aufnahmen einer privaten Überwachungskamera aus einer Straße in Viareggio veröffentlicht worden waren. In der Nacht vom 7. auf den 8. September vor zwei Jahren wurde die damals 65-jährige Betreiberin eines Strandbads Opfer eines Überfalls, als sie ein Lokal verließ und in ihr Auto stieg. Der Täter war der 52-jährige Noureddine Mezgui, der sich anschließend zu Fuß aus dem Staub machte. Kurz darauf überfuhr die Frau den flüchtenden Räuber mit ihrem weißen Mercedes-SUV auf dem Gehweg. Sie fuhr mehrmals über seinen Körper, holte sich dann ihre Handtasche zurück, ließ den sterbenden Mann auf dem Pflaster liegen und fuhr davon, ohne den Rettungsdienst zu alarmieren.

Erst ein Paar, das wenig später vorbeikam, wählte den Notruf. Der Notarzt und sein Team trafen innerhalb weniger Minuten am Tatort ein. Sie versuchten, das Leben des Schwerverletzten zu retten, aber alle Wiederbelebungsmaßnahmen blieben erfolglos. Auf dem Weg ins Krankenhaus erlag Noureddine Mezgui schließlich seinen schweren Verletzungen.
Es sind insbesondere die Aufnahmen der privaten Überwachungskamera, die die Angeklagte schwer belasten. Darauf ist deutlich zu erkennen, wie Noureddine Mezgui, der auf dem Bürgersteig geht, von einem weißen SUV der Marke Mercedes angefahren und gegen ein Schaufenster geschleudert wird. Doch damit nicht genug. Die Lenkerin des weißen Mercedes-SUVs legte den Rückwärtsgang ein, um den am Boden liegenden 52-Jährigen zu überrollen. Obwohl das Opfer vor der zerbrochenen Schaufensterscheibe wehrlos auf dem Pflaster liegt, überfährt die Frau den Mann zwei weitere Male. Beim vierten Mal, als die Räder noch auf Mezguis Körper stehen, öffnet die Frau die Fahrertür. Sie steigt aus, hebt eine Handtasche vom Boden auf und fährt in die Nacht davon.

Da das Kennzeichen des weißen Mercedes-SUVs auf den Aufnahmen zweifelsfrei zu erkennen war, war es für die Ermittler ein Leichtes, Cinzia Dal Pino als mutmaßliche Täterin zu identifizieren.
Fast zwei Jahre nach der Tat steht sie nun wegen vorsätzlichen Mordes, erschwert durch besondere Grausamkeit und nichtigen Gründen, vor Gericht. Laut Staatsanwältin Sara Polino habe die Unternehmerin „nicht versucht, den Mann aufzuhalten, sondern ihn anzugreifen und zu überwältigen“, wobei sie „mit Tötungsabsicht“ handelte, um ihn für einen kurz zuvor begangenen Raubüberfall zu bestrafen.
Cinzia Dal Pino war zum Tatzeitpunkt nicht „geistig verwirrt“. Zu diesem Ergebnis kamen die Ärzte Stefano Ferracuti und Renato Ariatti in ihrem psychiatrischen Gutachten, das sie im Auftrag des Schwurgerichts von Lucca im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens erstellt haben. Aus diesem Grund hat Staatsanwältin Sara Polino in ihrem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe für Cinzia Dal Pino beantragt.
Die von der Verteidigung angeführten Probleme in Form von Schlafapnoe und Medikamenteneinnahme, so die beiden Ärzte, die am Donnerstagmorgen im Gerichtssaal angehört wurden, könnten zwar gewisse psychologische Auswirkungen auf Dal Pino – die im Gerichtssaal anwesend war – gehabt haben, diese seien jedoch nicht so gravierend gewesen, dass sie ihre Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigt hätten.
Die Verteidigung der Frau hat stets geltend gemacht, dass die damals 65-Jährige dem Mann zufällig begegnet sei und aus Angst und Instinkt gehandelt habe. „Ich wollte ihn nicht töten, ich wollte ihn nur aufhalten“, erklärte sie wiederholt. „Am Tag ihrer Festnahme betete sie in der Kirche, sie bereut es“, so ihre Anwälte.
Zur Entlastung ihrer Mandantin hatten die Anwälte stets von einem durch die Anspannung des Augenblicks und den gerade begangenen Diebstahl bedingten veränderten Gemütszustand gesprochen. Aus diesem Grund hatte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten angeordnet, um zu klären, ob die Unternehmerin zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war. Die beiden vom Gericht beauftragten Sachverständigen waren sich jedoch einig, dass die Frau trotz der aufgeregten Situation voll zurechnungsfähig war.

Die Verteidigung beantragte, die Anklage von vorsätzlichem Mord auf fahrlässige Überschreitung der Notwehr herabzustufen, und forderte, mildernde statt erschwerende Umstände anzuerkennen. Die Verhandlung wurde auf den 11. Juni vertagt, um die Schlussplädoyers zu halten. Anschließend wird das Urteil folgen.
Der Mordfall in Viareggio löste in Italien heftige Kontroversen aus und stand tagelang im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte. Obwohl das veröffentlichte Video der Überwachungskamera wenig Spielraum für Interpretationen zulässt, stößt das abscheuliche Verhalten der Lenkerin des schweren Fahrzeugs bei einer Minderheit von Italienern, die von Notwehr sprechen, dennoch auf so etwas wie „Verständnis”.
Der laufende Schwurgerichtsprozess in erster Instanz in Lucca entfachte erneut hitzige Diskussionen über Selbstjustiz und Notwehr, obwohl es in diesem Fall niemals um Notwehr handeln kann.







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