Zwölf Handlanger in Not

Trentino: Chinesische Unternehmer beuten Arbeiter aus

Donnerstag, 29. November 2018 | 12:40 Uhr

Riva – Die Finanzpolizei von Riva am Gardasee hat aufgrund eines Vollstreckungsbefehls vom Ermittlungsrichter in Rovereto zwei chinesische Unternehmer verhaftet und ins Gefängnis in U-Haft überstellt. Den beiden Männern wird die Ausbeutung von Arbeitskräften und Erpressung vorgeworfen.

Der 30-jährige C.F., alias Yuri, und der 35-jährige W.F., alias Colfù, führen als Inhaber und Partner die R.S.K. GmbH, ein Franchising-Unternehmen, das ein orientalisches Restaurant einer internationalen Kette betreibt. Der Rechtssitz befindet sich in Florenz, während das Lokal selbst in Riva angesiedelt ist.

Durch Ermittlungen in Zusammenhang mit Schwarzarbeit in Ortschaften rund um den nördlichen Teil des Gardasees geriet der Betrieb ins Visier der Finanzpolizei. Konkret wird den beiden Männern vorgeworfen, zwölf pakistanische Handlanger mit einer regulären Aufenthaltsgenehmigung ausgebeutet zu haben.

Der Inhaber und sein Partner sollen ein kriminelles System ausgeklügelt haben, das es ihnen ermöglichte, billige Arbeitskräfte zu rekrutieren, wobei sie die Tatsache ausnutzten, dass die Betroffenen dringend eine Arbeit benötigten. Die Handlanger wurden unter anderem dadurch ausgebeutet, dass sie weniger Lohn erhielten, als vom Kollektivvertrag vorgesehen. Außerdem herrschten entwürdigende Arbeitsbedingungen vor und auch die Unterkunft war in desolatem Zustand.

Das Prinzip soll im Jahr 2016 zur Methode geworden sein. C. F. und W. F. suchten direkt oder mittels Mundwerbung den Kontakt zu ausländischen Arbeitern, die zwar eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung hatten, trotzdem aber dringend eine Arbeit suchten und sich in finanziellen Schwierigkeiten befanden. Den Betroffenen wurde ein 40-Stunden-Job im Restaurant mit befristetem Vertrag angeboten – mit sieben Arbeitsstunden täglich für fünf Tage und einem Arbeitstag mit fünf Stunden. Dadurch hätten die Handlanger genügend Zeit gehabt, sich zu erholen. Außerdem wurden ihnen Unterkunft und Verpflegung zugesichert. Die Realität sah allerdings anders aus.

Ein freies Wochenende oder Urlaub gab es so gut wie nie. Die Mittagspause dauerte lediglich 15 Minuten. Kam es zu Arbeitsausfällen – etwa aufgrund von Krankheit –, wurde der Lohn empfindlich gekürzt.

Bis Juni 2018 wurden die Handlanger in bar bezahlt. Nach einer gesetzlichen Änderung, die Arbeitgebern eine Auszahlung des Lohns in bar untersagte, wurde der gesamte Betrag – wie vom Kollektivvertrag vorgesehen – zwar auf das Konto der Arbeiter überwiesen. Allerdings mussten diese darauf 800 Euro wieder zurückzahlen, ansonsten wurde ihnen die Entlassung angedroht.

Auch die Kosten für die Verpflegung wurden ihnen mit 100 pro Monat vom Lohn abgezogen. Das Essen bestand in der Regel aus ein bisschen Mehl für Fladenbrot, eine geringe Menge an Huhn, Eiern und etwas Gemüse pro Woche.

Kurz vor der Einstellung wurden die Arbeiter außerdem gezwungen, leere Formulare zu unterschreiben, wobei C. F. und W. F. ihnen drohten, dass diese Dokumente im Nachhinein mit Erklärungen zu ihrem Nachteil ausgefüllt werden könnten – etwa in Zusammenhang mit Kündigungsgründen oder mit nicht erfüllten Erwartungen.

Die zwölf Pakistaner lebten gemeinsam in einer 90-Quadratmeter-Wohnung in Riva mit nur einem Badezimmer. Im Appartement, das von W. F. regulär gemietet worden war, herrschten bedenkliche hygienische Bedingungen. Außerdem waren die Handlanger gezwungen auf Feldbetten bzw. auf dem Boden zu schlafen. W. F. schlief hingegen allein in einem eigenen Zimmer. Für die Unterkunft wurden den Angestellten wiederum 100 Euro vom monatlichen Lohn abgezogen.

Sinnbild für die Vorgehensweise der beiden Unternehmer bleibt wohl der Fall des 29-jährigen Pakistaners P. A., der 2018 entlassen wurde, nachdem er sich geweigert hatte, die 800 Euro sowie weitere 27 Euro pro Tag wegen krankheitsbedingter Ausfälle zurückzuzahlen. Der Mann litt an Wunden an den Füßen, die auf die langen Arbeitszeiten zurückzuführen waren.

Um sich „Ärger“ zu ersparen, griffen die Unternehmer auf das Schreiben einer freiwilligen Kündigung mit der gefälschten Unterschrift von P. A. zurück. Anschließend verstießen die beiden den 29-Jährigen auf der Wohnung. Dieser landete auf der Straße und musste letztendlich auf Parkbänken übernachten.

Von: mk