Staat verlangt von den Erben 72.000 Euro zurück

Unglaublich: Zwölf Jahre Pension und Gehalt kassiert

Dienstag, 22. November 2022 | 07:04 Uhr

Catania – Die sizilianische Hafenstadt Catania ist Schauplatz einer unglaublichen Schlamperei. Da die Schule offenbar ein Dokument, das die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bescheinigt, nicht abgeschickt hatte, erhielt eine Lehrerin, die an einer Schule in der Umgebung von Catania unterrichtet hatte und im Jahr 2006 in den Ruhestand gegangen war, bis zum 31. August 2018 zwölf Jahre lang neben der Pension auch ihren Gehalt. Dadurch entstand dem Steuerzahler ein Schaden von 72.000 Euro, die der Staat von den Erben nun zurückverlangt. Die Schuldirektorin sowie die Verantwortliche des Schulsekretariats, die laut dem Rechnungshof für den Schaden hauptverantwortlich sind, wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt.

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Zwölf Jahre lang, bis zu ihrem Tod im Alter von 78 Jahren, erhielt eine sizilianische Lehrerin, die an einer Schule in der Umgebung von Catania jahrelang unterrichtet hatte, sowohl ihre Pension als auch ihren früheren Gehalt als Lehrerin. Die „surreale Geschichte“, wie sie von den Richtern des Rechnungshofs in ihrem Urteil genannt wurde, geht auf die fehlende Übermittlung eines Dokuments zurück, mit dem die Pensionierung der Lehrerin dem zuständigen Schulamt hätte mitgeteilt werden müssen. Da das Schriftstück aber im Sekretariat liegen geblieben war, wurde der Lehrerin auch nach ihrer im Jahre 2006 erfolgten Pensionierung neben ihrer Pension auch weiterhin ihr Gehalt überwiesen. Dadurch entstand den öffentlichen Kassen ein Gesamtschaden von 72.000 Euro.

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Die Lehrerin, die sowohl ihr Gehalt als auch ihre Pension bezog, starb im März 2019. Der staatliche Rechnungshof, der nach dem Ableben der Lehrerin den Fehler erkannt hatte, leitete gegen ihre Erben eine Rückforderungsklage ein. Zugleich begannen Ermittlungen, wie dieser eklatante Fehler zustande gekommen war. Wie von den Richtern des Rechnungshofes unter dem Vorsitz von Giuseppe Aloisio festgestellt wurde, sei der Fehler auf ein Versäumnis der Schuldirektorin und der Leiterin des Schulsekretariats zurückzuführen.

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Die Direktorin hätte für die Unterzeichnung des Dokuments und für seine Übermittlung an das zuständige Amt Sorge tragen müssen. Die Leiterin des Schulsekretariats hingegen hätte alle damit verbundenen Verwaltungsaufgaben übernehmen und kontrollieren müssen. In Wirklichkeit war das Schriftstück aber nie abgeschickt worden. Als die Beamten der Finanzpolizei die Schule aufsuchten, stellten sie im Schulsekretariat das betreffende Dokument, Modell „D“ genannt, sicher. Es lag noch immer in der Akte der Lehrerin und hatte die Schule nie verlassen. Die Folge war, dass der in den Ruhestand gegangenen Lehrerin weiterhin ihr Gehalt ausgezahlt wurde.

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„Der Leiterin des Schulsekretariats oblag die Pflicht, alle im Zusammenhang mit der Pensionierung der Lehrerin stehenden Unterlagen vorzubereiten und für die Übermittlung des unterzeichneten Formulars zu sorgen. Die Verantwortung kann nicht dadurch gemildert werden, dass die Schuldirektorin während des betreffenden Zeitraums beurlaubt war und von ihrer Stellvertreterin, Frau R.T., vertreten wurde. Die Direktorin hätte nach ihrer Rückkehr umgehend für die Übermittlung des Formulars an das zuständige Amt sorgen müssen“, urteilen die Richter des Rechnungshofes.

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Ihr Versäumnis kommt den beiden in leitender Funktion tätigen Frauen nun teuer zu stehen. Während die Schuldirektorin im Rahmen eines verkürzten Verfahrens zu einer Schadenersatzzahlung von 11.000 Euro verurteilt wurde, wurde der Leiterin des Schulsekretariats eine Strafzahlung von 18.000 Euro auferlegt.

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Die Schuld, dass der Zustand der „doppelten Auszahlung“ zwölf Jahre lang andauerte, kann aber nicht allein der Direktorin und der Leiterin des Schulsekretariats angelastet werden. Wie die Verfahrensbeteiligten darlegten, herrschte in der Tat über die ganzen Jahre hinweg ein unverständlicher Mangel an Kontrollen. Niemandem in den Ämtern, die für die Auszahlung der Pensionen und Gehälter zuständig sind, fiel auf, dass ein Lehrergehalt an eine Person überwiesen wurde, deren Alter damit absolut unvereinbar war. Die pensionierte Lehrerin, die offenbar selbst zu ihrem doppelten Einkommen schwieg, erhielt auf diese Weise bis zu ihrem 78. Lebensjahr neben ihrer Pension auch weiterhin ihr Monatsgehalt.

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Wie die Richter des Rechnungshofs betonen, „erlaubt dieser außergewöhnliche Sachverhalt jedoch keine Strafmilderung“. Ohne das Versäumnis der Schlamperei der Direktorin und der Leiterin des Schulsekretariats wäre es nie zu diesem unglaublichen „Doppelzahlung“ gekommen.

 

Von: ka