Quarantänepflicht bis 15. Mai verlängert

Urlaub in Italien? – Fünftägige Quarantäne

Samstag, 01. Mai 2021 | 17:01 Uhr

Rom – Urlaub in Italien ist für ausländische Gäste im Moment derzeit nur erschwert möglich. Einerseits stuft etwa das Auswärtige Amt in Deutschland Italien immer noch als Risikogebiet ein. Andererseits hat die Regierung in Rom für Einreisende die fünftägige Quarantänepflicht verlängert.

Viele Gäste im Ausland träumen bereits jetzt von wärmeren Gefilden, von Meeresrauschen und von Entspannung am Strand. Doch die Voraussetzungen für einen Trip nach Italien sind noch immer nicht ganz einfach.

Bis mindestens 15. Mai 2021 ist für Einreisende aus Ländern der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz grundsätzlich die Vorlage einer negativen Testbescheinigung nötig. In Italien muss zudem eine fünftägige Quarantäne absolviert werden – mit der Vorlage einer weiteren negativen Testbescheinigung nach Ende der Isolation. Die Regierung in Rom hat die Quarantänepflicht erst kürzlich bis 15. Mai verlängert.

Ausgenommen davon sind unter anderem Berufspendler bei Rückkehr an ihren Wohnort sowie Schüler und Studierende, wenn sie mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort in Italien zurückkehren, sofern sie keine Covid-19-Symptome zeigen. Für sie reicht ein wöchentlich durchgeführter negativer Antigen- oder PCR-Test sowie das Mitführen einer Eigenerklärung aus.

Touristen müssen die Einreise außerdem über ein Online-Formular anmelden. In Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung in italienischer Sprache in Papierform vorgelegt werden. Die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe. Die Einreise ist dem je nach Region zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Vertreter der Tourismusbranche hoffen allerdings darauf, dass es bis Pfingsten zu einer Lockerung der Regeln kommt oder dass die Einführung eines grünen Passes für Erleichterung sorgt. Vor allem der Tourismus in Norditalien lebt im Frühjahr noch vor dem Beginn der Sommersaison von ausländischen Gästen.

Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin schärfere Beschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen, wobei es sich um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln muss. Grundsätzlich besteht ein Einreiseverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen unter anderem in Brasilien, Bangladesch und Indien aufgehalten haben.

Für Inländer sind Reisen zwischen gelben Regionen hingegen möglich. Der Wechsel von eine gelbe in eine orange oder rote Region ist hingegen nur möglich, wenn man einen Nachweis hat, dass man getestet, geimpft oder genesen ist.

Von: mk