Andrea Gal hat fünf Millionen Euro vor dem Finanzamt versteckt und nach Dubai geschafft

Verjährung für VIP-Escortdame: Fiskus entgehen Millionen von Euro

Freitag, 07. November 2025 | 07:59 Uhr

Von: ka

Rimini – Nach 15 Jahren endete vor einem Gericht in Rimini ein Justizverfahren, das nicht zuletzt wegen seiner „pikanten” Geschichte italienweit für Aufsehen sorgte, mit einem „Freispruch” wegen Verjährung.

Angeklagt war die inzwischen angeblich verstorbene Andrea Gal, die als VIP-Escortdame arbeitete und fünf Millionen Euro vor dem Finanzamt versteckt hatte. Die ursprünglich aus Ungarn stammende Luxus-Begleiterin war bereits in jungen Jahren nach Italien gezogen und stand wegen unterlassener Steuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2014 vor Gericht. Doch 15 Jahre nach Beginn der Ermittlungen der Finanzpolizei ist die Straftat, die der Frau, die sich frühzeitig nach Dubai abgesetzt hatte, vorgeworfen wurde, verjährt. Dem italienischen Fiskus entgehen dadurch Millionen von Euro.

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Die juristische Odyssee, die 15 Jahre lang Richter und die als „die Escort-Dame der Prominenten” bekannte Frau beschäftigte, endete mit einer Verjährung der Straftat. Sie wurde beschuldigt, mit ihrer Tätigkeit als Luxus-Begleiterin für bekannte Persönlichkeiten aus der Welt des Showbusiness, des Spitzensports und der Wirtschaft ein Vermögen in Höhe von rund fünf Millionen Euro angehäuft zu haben.

Ein Vermögen, das es der im Alter von nur 42 Jahren verstorbene Ungarin Andrea Gal, die in Riccione lebte, aber seit Jahren im Ausland ansässig war, ermöglicht hätte, einen luxuriösen Lebensstil mit teuren Autos, Abendessen in den besten Restaurants und Urlaubsaufenthalten in den schönsten Villen in Dubai zu genießen.

Schade nur, dass sie ihre zumeist in bar erworbenen Einkünfte jedoch nie beim italienischen Finanzamt angegeben hatte, weshalb im Jahr 2010 vonseiten der Finanzpolizei gegen sie ein Verfahren – Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften aus Prostitution – eröffnet wurde. Den Ermittlungen der Beamten zufolge zahlten die Kunden der Escort-Dame im Laufe der Jahre bis zu 5.000 Euro, um in ihrer Gesellschaft ein „Wochenende voller Intimität” zu verbringen. An einem Arbeitstag konnte die ungarische Luxusbegleiterin bis zu 10.000 Euro verdienen.

APA/APA (LPD NÖ)

Wer weiß, wie lange ihr Vermögen noch weiter gewachsen wäre, wenn sie sich nicht während eines Prozesses, in dem sie wegen des Diebstahls von 100 Euro von einem Kunden angeklagt war, selbst in die Bredouille gebracht hätte. Als der Kläger sich beschwerte, dass sie ihm eine „Anzahlung” von 100 Euro nicht zurückgegeben habe, antwortete Andrea Gal, dass sie eine so kleine Summe niemals an sich genommen hätte. „Ich brauche die 100 Euro dieses armen Teufels nicht, da ich auf meinem Bankkonto stolze 800.000 Euro habe”, sagte sie dem verdutzten Richter, um sich zu entlasten.

Im Prozess, der wegen unterlassener Steuererklärung – sprich Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften aus Prostitution – gegen sie angestrengt wurde, verteidigte sich die Ungarin, die nicht persönlich erschien, sondern sich von Rechtsanwalt Stefano Caroli vertreten ließ, mit der Behauptung, sie habe mehrfach versucht, ihr Gewerbe steuerrechtlich regulär anerkennen zu lassen. Der italienische Staat – so Stefano Caroli im Namen von Andrea Gal – erkenne jedoch die Ausübung der Prostitution nicht als Beruf an und habe ihr daher nicht erlaubt, eine Partita IVA, also eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu beantragen.

APA/APA (Symbolbild/AFP)/FRED DUFOUR

„Sie hat mehrfach versucht, sich an die Vorschriften zu halten, aber der italienische Staat erkennt ihre Tätigkeit nicht an und erlaubt ihr nicht, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen“, pochte ihr Anwalt auf einen Freispruch. In der Tat war dies zumindest zum Zeitpunkt der Ereignisse nicht möglich.

Während das Verfahren lief, begann Andrea Gal, Vorbereitungen zu treffen, um ihr Vermögen vor dem italienischen Fiskus in Sicherheit zu bringen. Sie selbst setzte sich vor rund zehn Jahren in die Arabischen Emirate, vermutlich nach Dubai, ab, während ihr Vermögen – rund fünf Millionen Euro – dank der Komplizenschaft eines örtlichen Bankangestellten nach San Marino transferiert wurde.

Auch gegen den Mann wurde ermittelt, allerdings wurde er freigesprochen, da die Steuerhinterziehung in der kleinen Republik am Fuße des Monte Titano erst seit 2013 als Straftatbestand galt. Nach einem weiteren Umweg über das Fürstentum Monaco gelangte das Vermögen schließlich wieder zu Gal in die Vereinigten Arabischen Emirate, wo es nun endgültig vor dem italienischen Fiskus sicher war. Einen anderen Teil ihres Vermögens soll sie bereits vorher in Immobilien in den Vereinigten Emiraten angelegt haben.

APA/APA/AFP/GIUSEPPE CACACE

In der Zwischenzeit zog sich das Justizverfahren in die Länge und es kam, wie es laut Gesetz kommen musste. 15 Jahre nach Beginn der Ermittlungen fand der Rechtsstreit mit der Verjährung der der Frau vorgeworfenen Straftat ein Ende. Dem italienischen Fiskus entgehen dadurch Millionen von Euro.

Andrea Gal, die offensichtlich plante, unter der arabischen Sonne ihren vorzeitigen goldenen Ruhestand zu genießen, brachte das Geld jedoch kein Glück. Sie starb angeblich im Alter von nur 42 Jahren am 24. April 2023, was den italienischen Justizbehörden jedoch erst mehr als ein Jahr später mitgeteilt wurde.

APA/APA (AFP)/JENS SCHLUETER

Während des Prozesses, der für den Staat mit einem Millionenschaden endete, waren immer mehr Italiener der Meinung, dass das älteste Gewerbe der Welt endlich steuerrechtlich regulär anerkannt und entsprechend steuerpflichtig werden sollte.

Andrea Gals Anwalt hatte nicht ganz Unrecht, denn tatsächlich wurden erst dieses Jahr die steuerrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf diese Art und Weise ein legales Einkommen erzielen zu können. Seit April 2025 besteht mit dem ATECO-Code 96.99.92, der „Begleitdienste und ähnliche Veranstaltungen” umfasst, eine offizielle Klassifizierung für die Tätigkeiten von Escorts und Sexarbeiterinnen. Mit diesem Code ist es möglich, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen und die Tätigkeit steuerlich zu erfassen.

Ob Andrea Gal wirklich tot ist oder unter einem neuen Namen ein neues Leben begonnen hat, weiß jedoch niemand.

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