Alte Regel gilt wieder - happiges Bußgeld

Vorsicht bei Fahrrad-Mitnahme im Italien-Urlaub

Samstag, 16. März 2024 | 08:32 Uhr

Bozen – In Italien sollten Autofahrer aufpassen, da eine kürzlich wiedereingeführte Verkehrsregelung für unangenehme Überraschungen sorgen könnte, insbesondere für diejenigen, die Fahrräder transportieren.

Die Neuerung betrifft Fahrzeugführer, die Fahrräder, Skier oder Snowboards auf einem Heckträger am Pkw transportieren. Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 waren beleuchtete Heckträger von der Pflicht zum Anbringen einer rot-weißen Warntafel befreit. Diese Ausnahme wurde jedoch wieder aufgehoben, und nun müssen auch beleuchtete und gekennzeichnete Heckträger eine Warnmarkierung tragen. Verstöße gegen diese Vorschrift können laut “tz” zu Bußgeldern von mindestens 80 Euro führen.

Für die Warntafeln gelten klare Vorschriften, die vom ADAC zusammengefasst werden:

  • Grundsätzlich muss bei Transporten, die über das Fahrzeugheck hinausragen, eine rot-weiße Warntafel angebracht werden.
  • Bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite überragen, sind zwei Warntafeln erforderlich, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung.
  • Die Warntafel muss aus Metallblech sein, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß schraffiert sein, mit fünf roten Streifen.

In Italien ist es Pflicht, dass Fahrräder nicht breiter sein dürfen als das Fahrzeug, mit dem sie transportiert werden. Obwohl die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt, dass die Ladung jeweils 30 Zentimeter über die Rückleuchten hinausragt, gilt diese Regelung nicht für sogenannte schwer erkennbare Ladungen.

Die neue italienische Straßenverkehrsordnung stuft Fahrräder als „schwer erkennbare Ladung“ ein. Daher dürfen sie, wenn sie auf einem Heckträger montiert sind, nicht breiter sein als das Auto selbst.

Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Besonders für Fahrradtransporte kann dies teuer werden, da laut ADAC Bußgelder von bis zu 345 Euro möglich sind.

Von: luk

Kommentare

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16 Kommentare auf "Vorsicht bei Fahrrad-Mitnahme im Italien-Urlaub"


Sortiert nach:   neuste | älteste | Relevanz
bern
bern
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

Italienische Gesetze, wie oft, ohne Hirn und Verstand.

oldenauer
oldenauer
Superredner
1 Monat 12 Tage

Im Nudelstaat isch ols möglich

Italo
Italo
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

bern wer ba ins ohne Hirn und Verstond aufn Weg isch wissen schun mir 💪

Italo
Italo
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

Richtig aso weil wos do oft aufn Weg isch haubsächlich wos übern Br… kimb,und es Überholverbot für ollerhond Anhänger kennen dei a net🙈

Doolin
Doolin
Kinig
1 Monat 12 Tage

…tiat holt die Radln aufn Dach aui…

thomas
thomas
Kinig
1 Monat 12 Tage

richtig so

Homelander
Homelander
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

Die Gesetze in Italien😂 heute so, morgen zu mittag wieder anders und zehn minuten später wieder anders😅 und die italiener legen die Gesetze e aus, wie sie wollen… da kennen sich nicht mal die Behördn aus😅

Zussra
Zussra
Superredner
1 Monat 12 Tage

Es isch olbm zi begrüßn, wenn die Stroßnvokehrsordnung voschärft werd‼️

Speedy Gonzales
Speedy Gonzales
Superredner
1 Monat 12 Tage

Diese Regelung gilt nur für Deutsche Urlauber.

@
@
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

Da soll sich einer auskennen.Nach mehreren Rekursen hat der Staatsrat vor einigen Wochen die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung für Fahrradträger ausgesetzt. Ist das Gesetz wieder “in vigore” oder ist der ADAC nicht auf dem neuesten Stand. Ein Stadtpolizist in Bozen jedenfalls sagte mir, er werde keine Strafen ausstellen, solange er nicht definitive Weisungen bekommt.

Olm sgleiche
Olm sgleiche
Tratscher
1 Monat 12 Tage

Italia macht’s möglich!😊

der.schon.wieder
1 Monat 12 Tage

Bleibt das Fahrrad halt zu Hause. Bei mir!

jochgeier
jochgeier
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

mich würde mal das Dekret interessieren das hier zitiert wird, ist der ADAC schon auf dem neuesten Stand?
Laut denen musste man die Warntafel schon seit Jahren verwenden obwohl dies auch schon lange nicht mehr gültig war. Der Widerruf vom 19.01.2024 der diese Maßnahme bis auf weiteres außer Kraft setzt ist meines wissens noch gültig.

jochgeier
jochgeier
Universalgelehrter
1 Monat 12 Tage

die Aussetzung des Dekrets.

Pasta Madre
Pasta Madre
Superredner
1 Monat 12 Tage

@jochgeier genau dieses Dekret kenne ich auch.

OH
OH
Superredner
1 Monat 12 Tage

Immer wieder eine neue Idee um Geld zu machen !!!
Es genügt eben etwas Einfallsreichtum, eine etwas “schwammige” Auslegung der Gesetze und das Geld kommt quasi von allein.

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