Bozen – In Italien sollten Autofahrer aufpassen, da eine kürzlich wiedereingeführte Verkehrsregelung für unangenehme Überraschungen sorgen könnte, insbesondere für diejenigen, die Fahrräder transportieren.
Die Neuerung betrifft Fahrzeugführer, die Fahrräder, Skier oder Snowboards auf einem Heckträger am Pkw transportieren. Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 waren beleuchtete Heckträger von der Pflicht zum Anbringen einer rot-weißen Warntafel befreit. Diese Ausnahme wurde jedoch wieder aufgehoben, und nun müssen auch beleuchtete und gekennzeichnete Heckträger eine Warnmarkierung tragen. Verstöße gegen diese Vorschrift können laut “tz” zu Bußgeldern von mindestens 80 Euro führen.
Für die Warntafeln gelten klare Vorschriften, die vom ADAC zusammengefasst werden:
- Grundsätzlich muss bei Transporten, die über das Fahrzeugheck hinausragen, eine rot-weiße Warntafel angebracht werden.
- Bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite überragen, sind zwei Warntafeln erforderlich, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung.
- Die Warntafel muss aus Metallblech sein, mindestens 50 x 50 Zentimeter groß und rot-weiß schraffiert sein, mit fünf roten Streifen.
In Italien ist es Pflicht, dass Fahrräder nicht breiter sein dürfen als das Fahrzeug, mit dem sie transportiert werden. Obwohl die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt, dass die Ladung jeweils 30 Zentimeter über die Rückleuchten hinausragt, gilt diese Regelung nicht für sogenannte schwer erkennbare Ladungen.
Die neue italienische Straßenverkehrsordnung stuft Fahrräder als „schwer erkennbare Ladung“ ein. Daher dürfen sie, wenn sie auf einem Heckträger montiert sind, nicht breiter sein als das Auto selbst.
Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Besonders für Fahrradtransporte kann dies teuer werden, da laut ADAC Bußgelder von bis zu 345 Euro möglich sind.
Von: luk
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16 Kommentare auf "Vorsicht bei Fahrrad-Mitnahme im Italien-Urlaub"
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Italienische Gesetze, wie oft, ohne Hirn und Verstand.
Im Nudelstaat isch ols möglich
bern wer ba ins ohne Hirn und Verstond aufn Weg isch wissen schun mir 💪
Richtig aso weil wos do oft aufn Weg isch haubsächlich wos übern Br… kimb,und es Überholverbot für ollerhond Anhänger kennen dei a net🙈
…tiat holt die Radln aufn Dach aui…
richtig so
Die Gesetze in Italien😂 heute so, morgen zu mittag wieder anders und zehn minuten später wieder anders😅 und die italiener legen die Gesetze e aus, wie sie wollen… da kennen sich nicht mal die Behördn aus😅
Es isch olbm zi begrüßn, wenn die Stroßnvokehrsordnung voschärft werd‼️
Diese Regelung gilt nur für Deutsche Urlauber.
Da soll sich einer auskennen.Nach mehreren Rekursen hat der Staatsrat vor einigen Wochen die Änderungen in der Straßenverkehrsordnung für Fahrradträger ausgesetzt. Ist das Gesetz wieder “in vigore” oder ist der ADAC nicht auf dem neuesten Stand. Ein Stadtpolizist in Bozen jedenfalls sagte mir, er werde keine Strafen ausstellen, solange er nicht definitive Weisungen bekommt.
Italia macht’s möglich!😊
Bleibt das Fahrrad halt zu Hause. Bei mir!
mich würde mal das Dekret interessieren das hier zitiert wird, ist der ADAC schon auf dem neuesten Stand?
Laut denen musste man die Warntafel schon seit Jahren verwenden obwohl dies auch schon lange nicht mehr gültig war. Der Widerruf vom 19.01.2024 der diese Maßnahme bis auf weiteres außer Kraft setzt ist meines wissens noch gültig.
die Aussetzung des Dekrets.
@jochgeier genau dieses Dekret kenne ich auch.
Immer wieder eine neue Idee um Geld zu machen !!!
Es genügt eben etwas Einfallsreichtum, eine etwas “schwammige” Auslegung der Gesetze und das Geld kommt quasi von allein.