Schutz der Privatsphäre ist für Italiener wichtig

Wer darf euer Bankkonto durchleuchten?

Samstag, 15. Juni 2019 | 08:13 Uhr

Rom – Spätestens seit der Diskussion zur Abschaffung des Bargelds geht die Furcht vor dem gläsernen Bürger um. Die Geldmenge auf dem Konto ist ein direkter Hinweis auf unsere Lebenssituation. Wofür wir unser Geld ausgeben, verrät, wer wir sind, oder zumindest, was uns interessiert. Doch schon jetzt sind Girokontos, Kreditkartenzahlungen, Schecks und Co alles andere als privat. Darauf macht das Vergleichsportal SosTariffe.it aufmerksam.

Besonders in Italien gelten Steuerkontrollen und Überprüfungen von Konten als besonders verhasst. Mit der Einführung des Bürgergeldes werden diese allerdings vermehrt notwendig. Laut SosTariffe.it würden rund 100.000 Italiener eher auf den sogenannten „Reddito di cittadinanza“ verzichten, als eine entsprechende Kontrolle über sich ergehen zu lassen. Falscherklärungen werden immerhin mit sechs Monaten Haft geahndet.

Doch wer ist in Italien überhaupt ermächtigt, das eigene Bankkonto unter die Lupe zu nehmen und welche Informationen dürfen überwacht werden? Grundsätzlich gilt: Sowohl die Finanzpolizei als auch die Agentur der Einnahmen und das Finanzgericht haben die Befugnis, nicht nur das Bankkonto von allen Bürgern, sondern auch sämtliche Bankprodukte oder -instrumente einer Kontrolle zu unterziehen. Dazu gehören unter anderem auch Depositenkonten, Kreditkarten, Obligationen und andere Finanzprodukte.

In der Vergangenheit standen vor allem Unternehmer und Freiberufler im Visier. Mittlerweile hat sich der Fokus viel weiter ausgedehnt.

Weder die Finanzpolizei noch die Agentur der Einnahmen oder das Finanzgericht müssen die Kontrollen ankündigen. Allerdings sind für eine Überprüfung ein Hinweis auf ein Vergehen oder ausreichendes Beweismaterial nötig, dass verdächtige Transaktionen durchgeführt wurden.

Die Kontrolleure stützen sich dabei auf die Datenbank der Agentur der Einnahmen, die sowohl sämtliche Informationen der Datenbanken der Post in Italien als auch der italienischen Kreditinstitute sammelt. Auch Pensionskonten, Bankschließfächer, Sparbücher, Wertpapierdepots, andere Vermögenswerte, aber auch Bankomat und Kreditkartenbewegungen oder Finanzierungen können auf diese Weise überwacht werden.

Stromrechnungen, Daueraufträge, die über das Konto laufen, Steuerzahlungen oder Postanweisungen liegen im Prinzip ebenfalls  offen. Was nicht kontrolliert wird, sind hingegen Abhebungen vom Konto. Wenn ein Verdacht eines strafrechtlich relevanten Vergehens besteht, wird das Bankgeheimnis im Prinzip hinfällig. Im Extremfall kommt es zur Beschlagnahme. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Bankkunden um einen Freiberufler, eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt.

Die Regierung Monti hat im Jahr 2011 im Kampf gegen die Steuerhinterziehung die Bestimmungen noch einmal verschärft. Ein Dekret, das erlassen wurde, zwingt Finanzdienstleister, periodisch der Steuerfahndung Bericht zu erstatten und es wurde ein eigenes Kontenverzeichnis eingeführt.

Einerseits sind diese Instrumente notwendig, um Schattenwirtschaft, Steuerbetrug und Geldwäsche zu verhindern. Andererseits haben Bürger natürlich auch ein Recht auf Privatsphäre – gerade, wenn es um das eigene Konto geht. Das führt zur Frage, wann eine Kontrolle unrechtmäßig ist.

Im Fall von Reklamationen wegen Missachtung der Privatsphäre müssen Bankinstitute beweisen, dass sie sämtliche Normen eingehalten haben, oder sie müssen den Grund angeben, warum dies nicht gemacht wurde.

Das schließt die Pflicht mit ein, den Inhabern eines Kontos etwa darlegen zu können, wie mit privaten Daten umgegangen wurde und was in jedem einzelnen Moment unternommen wurde, um diese zu schützen. Außerdem muss die Bank erklären, wie die Nutzer im Fall einer Bearbeitung ihrer Daten benachrichtigt werden.

Von: mk