SVP-Frauen erinnern an historischen Schritt

80 Jahre Frauenwahlrecht: „Hart umkämpft – und bis heute keine Selbstverständlichkeit“

Freitag, 29. Mai 2026 | 16:22 Uhr

Von: mk

Bozen – Am 2. Juni vor 80 Jahren ist nicht nur die italienische Republik, sondern auch das Frauenwahlrecht in Italien begründet worden. „Die Wahl der verfassungsgebenden Versammlung und das historische Referendum von 1946, bei dem die italienische Bevölkerung nach dem Ende des Faschismus für die Abschaffung der Monarchie und die Einführung einer Republik gestimmt haben, war der erste gesamtstaatliche Wahlgang, an dem auch die Italienerinnen teilnehmen durften. „Mit diesem historischen Schritt wurde zwar die juristische Grundlage für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Wahlrecht geschaffen. Wenn man sich aber die politische Realität bis heute anschaut – wer kandidiert, wer politische Verantwortung übernimmt und vor allem wer politische Spitzenpositionen besetzt – dann zeigt sich bis heute eine klare Schieflage“, erklärt die SVP-Landesfrauenreferentin und Landtagsabgeordnete Renate Gebhard.

„Was heute in unseren Breiten ein verbrieftes Recht ist“, macht die SVP-Landesfrauenreferentin zu 80 Jahre Frauenwahlrecht in Italien bewusst, „mussten und müssen sich Frauen weltweit erst hart erkämpfen.“ Die ersten Länder, die ein dauerhaftes, allgemeines Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt hatten, waren Neuseeland und die Cookinseln im Jahr 1893, in Europa gelten die Suffragetten in England als Vorkämpferinnen des Frauenwahlrechtes, das den Engländerinnen nach jahrzehntelangen Demonstrationen und Protesten unter dem Motto „Votes for Women“ im Jahr 1928 zugestanden wurde. Italien hatte übrigens im November 1925 ein eingeschränktes Wahlrecht für Frauen eingeführt: Frauen ab 25 Jahren hätten unter bestimmten Voraussetzungen an Gemeindewahlen teilnehmen können und sich dafür in Wählerlisten eintragen lassen müssen. Mit der Ernennung der faschistischen Podestà in den Gemeinden jedoch war dieses Recht noch vor den ersten Gemeinderatswahlen schon wieder hinfällig.

Erstmals an politischen Wahlen auf Gemeindeebene teilnehmen durften die italienischen Bürgerinnen damit erstmals im März 1946. Bei den ersten gesamtstaatlichen Wahlen zur verfassungsgebenden Versammlung und dem Referendum zwischen Monarchie und Republik nahmen Millionen Italienerinnen erstmals an einer landesweiten Abstimmung teil, mit der italienischen Verfassung von 1948 schließlich wurde die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau auch in den Grundfesten des italienischen Staates verankert. Das letzte europäische Land, das das Frauenwahlrecht eingeführt hat, war übrigens Liechtenstein im Jahr 1984.

„Der Weg von Frauen in die Politik war und ist seit jeher ein mühsamer“, macht SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard aufmerksam, dass das Frauenwahlrecht in einigen Ländern bis heute mit Füßen getreten werde. „Aber auch bei uns sind Frauen in der Politik nach wie vor kein Selbstläufer“, spricht Gebhard bei dieser Gelegenheit an, „was zuletzt gar einige politische Diskussionen auf Gemeindeebene einmal mehr verdeutlicht haben.“ Gerade deshalb sei es wichtig, Frauen weiterhin gezielt zu stärken und zu motivieren, sich aktiv in gesellschaftliche und politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

„Zurzeit liegen sehr viele ganz konkrete Themen auf dem Tisch: Denken wir beispielsweise an das große Themenfeld der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, an die damit zusammenhängende Teilzeitfalle und die daraus resultierende Altersarmut vieler Frauen. Oder denken wir an ein flächendeckendes landesweites Mittagsessensangebot für alle Kinder bis zum Mittelschulalter, an verlässliche Betreuungsangebote oder an die Diskussion rund um den pädagogischen Tag. Eine zentrale Frage muss uns Frauen dabei besonders beschäftigen: Wer, wenn nicht wir selbst, bringt weibliche Perspektiven, Erfahrungen und Anliegen in die politische Debatte ein? Wer macht sich für Frauen-Themen stark, wenn nicht wir Frauen selbst?“, so Gebhard.

Mehr denn je gelte es daher, Frauen nicht nur für das aktive Wahlrecht, sondern vor allem auch für das passive Wahlrecht zu begeistern und darin zu unterstützen, sich in die Politik einzubringen, sich als Kandidatinnen einer Wahl zu stellen und sich als Mandatarinnen stark zu machen für ihre Themen und den Weg zu bereiten für junge, interessierte, engagierte und talentierte Frauen, die ihnen trotz aller Hürden nachfolgen.

Das Jubiläum des Frauenwahlrechts sei deshalb nicht nur ein Anlass zum Erinnern, sondern auch ein Auftrag für die Gegenwart und Zukunft. „Gleichberechtigung darf nicht nur auf dem Papier bestehen. Sie muss sich auch in der tatsächlichen politischen und gesellschaftlichen Teilhabe widerspiegeln“, betont Gebhard abschließend. „Wir brauchen deshalb mehr denn je Suffragetten im Sinne von Wegbereiterinnen und Wegbegleiterinnen, damit Frauen in der Politik zum gesellschaftlichen Bild selbstverständlich dazu gehören und es in Zukunft keine Besonderheit mehr ist, wenn eine Frau das Amt der Bürgermeisterin, der Landeshauptfrau, der Ratspräsidentin oder anderer politischer Funktionen innehat“, wünscht sich Gebhard anlässlich 80 Jahre Frauenwahlrecht in Italien.

Bezirk: Bozen

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