Von: ka
Bozen – Bereits ab Montag, 9. März, können die Direktoren den Bediensteten des Landes zur Vorbeugung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus Telearbeit und flexible Arbeitszeiten genehmigen.
Auch mit geeigneten Maßnahmen am Arbeitsplatz in den Büros und Einrichtungen des Landes will die Landesverwaltung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken und die Gesundheit schützen: Wie von Landeshauptmann Arno Kompatscher angekündigt, kann ein Teil der Landesbediensteten künftig die Arbeit angepasst an die Bedürfnisse in dieser besonderen Situation gestalten.
Mitarbeiter, die um Telearbeit und/oder flexible Arbeitszeiten ansuchen und für die dies mit den Arbeitsaufgaben vereinbar ist, können diese bereits ab Montag, 9. März, von den zuständigen Direktoren genehmigt bekommen.
Das entsprechende Rundschreiben hat der Generaldirektor Alexander Steiner am heutigen Abend (6. März) unterzeichnet. Es tritt sofort in Kraft. Das Rundschreiben enthält Maßnahmen und Verhaltensweisen für die Büros und Einrichtungen des Landes, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden.
Steiner erklärt: “Wir haben in kürzester Zeit alles in die Wege geleitet, um es einem Teil unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeitnah zu ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten und flexible Arbeitszeiten zu nutzen.” Wichtigstes Ziel sei der Schutz der Gesundheit alle jener, die in den Büros und Einrichtungen des Landes arbeiten. “Zudem wollen wir denjenigen, die Kinder zu Hause haben, entgegenkommen und zugleich, so weit möglich, alle Dienste des Landes weiter garantieren”, unterstreicht der Generaldirektor.
Das Rundschreiben folgt den Vorgaben im Dekret des Ministerpräsidenten vom 4. März und jenen in den entsprechenden Verordnungen des Landeshauptmanns in den vergangenen Tagen.
Vor der Unterzeichnung hat die Führung der Landesverwaltung die Inhalte und Details des Rundschreibens am Freitagvormittag auch den Vertretern aller öffentlichen Körperschaften vorgestellt: dem Sanitätsbetrieb, dem Gemeindenverband und den Bezirksgemeinschaften und den bereichsübergreifenden Gewerkschaftsvertretern.
“Unsere Mitarbeiter müssen sich mit einem Ansuchen an ihren Vorgesetzten wenden”, erklärt Steiner. Das smart working, also die Arbeit von zu Hause aus, kann auch nur halbtags oder für einige Tage in der Woche angefragt werden. Bei den flexiblen Arbeitszeiten hingegen müssen die Kernzeiten nicht eingehalten werden. “Jeder kann eine der Maßnahmen oder auch beide zugleich beantragen, dies allerdings in Absprache mit dem Vorgesetzten, damit die Dienste weiter aufrecht bleiben”, sagt der Generaldirektor.