Von: mk
Bozen – Als Landesgesetz Nr. 2 vom 14. März 2022 sind die “Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2022, 2023 und 2024” heute, Donnerstag, 17. März, im Amtsblatt Nr. 11 veröffentlicht worden, und zwar im Beiblatt Nr. 3.
Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur der Haushalt geändert und Verbindlichkeiten außer Etat gedeckt, sondern auch die Mittel für die Kollektivvertragsverhandlungen bereitgestellt. Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem Bestimmungen für die Beteiligung an der Winterolympiade 2026 und schafft die rechtliche Grundlage für die Aufnahme von Personal für die Umsetzung des gesamtstaatlichen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR).
Der Landtag hatte den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzestext am vergangenen 10. März genehmigt. Am 14. März hat dann Landeshauptmann Arno Kompatscher das Gesetz beurkundet. Das neue Landesgesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung, also morgen, Freitag, 18. März, in Kraft.