Von: mk
Bozen – Im Spätsommer ist ein erster Entwurf zum neuen Landesgesetz Aktives Altern unterschiedlichen Interessensvertretern und Organisationen vorgestellt worden. Bei einer Tagung am 1. Oktober wurden unterschiedliche praktische Aspekte beleuchtet. Die Stakeholder sowie Landesabteilungen, die mit dem Thema in Berührung kommen, konnten im Anschluss Anregungen und Inputs zum Textentwurf abgeben und sich somit aktiv an der Ausformulierung des Rahmengesetzes beteiligen.
“Das Aktive Altern ist ein Themenbereich, der sich nur schwer eingrenzen lässt, gibt es doch zahlreiche Berührungspunkte zu unterschiedlichen Ressorts und Lebensbereichen. Dem soll auch im Rahmengesetz Rechnung getragen werden”, sagt dazu Landesrätin Waltraud Deeg, die zu ihren Zuständigkeiten auch jene für den Bereich Senioren zählt.
Der demografische Wandel sei als gesellschaftlicher Megatrend bereits spürbar und bringe zahlreiche Auswirkungen mit sich. Mit dem Rahmengesetz zum Aktiven Altern wolle man im Sinne einer aktiven Seniorenpolitik vorausschauend und proaktiv handeln, eine bessere Vernetzung und Koordinierung der unterschiedlichen Ebenen und Akteure gelingen und zudem mehr Mitsprache und Gestaltungsrecht für Seniorinnen und Senioren umsetzen.
Für Landesrätin Deeg sei dabei der Einbezug der Interessensvertretungen von großer Bedeutung: “Dank der Inputs aus der Praxis und der Einbindung der unterschiedlichen Vorschläge und Anregungen wollen wir ein Gesetz vorbereiten, das von der breiten Zustimmung der Interessensvertretungen und Organisationen getragen wird.” Das zuständige Landesamt für Senioren und Sozialsprengel hat die zahlreichen Rückmeldungen in den vergangenen Wochen geprüft, abgewogen und in den Gesetzestext eingebaut. “Die Auseinandersetzung aller Beteiligten mit den Inhalten des Gesetzes hat dazu beigetragen, dass eine erste, wichtige Sensibilisierung für das Thema des Aktiven Alterns bereits stattgefunden hat und dass dabei viele neue Ideen entstanden sind”, bestätigt Amtsdirektorin Brigitte Waldner. In den nächsten Wochen erfolgt die Begutachtung des Textentwurfs durch die Anwaltschaft des Landes und durch den Rat der Gemeinden, um dann schließlich den Weg in die Landesregierung und den Landtag zu beschreiten. Voraussichtlich soll sich der Landtag im Juni mit dem Landesgesetz zum Aktiven Altern befassen.