"Fraktion von Partei nicht so leicht zu trennen"

Amtsunterschlagung: Leitner geht in Berufung

Samstag, 01. Juli 2017 | 09:33 Uhr

Bozen – Der Ex-Landtagsabgeordnete der Freiheitlichen, Pius Leitner, hat gegen seine Verurteilung wegen Amtsunterschlagung Rekurs eingelegt. In der Berufungsschrift argumentiert die Verteidigung unter Rechtsanwalt Alessandro Tonon, dass die “Landtags-Fraktion nicht nur Ausdruck einer Partei, sondern auch ihr ausführender Arm im Landtag” sei. Will heißen: die Aktivitäten von Partei und Fraktion sind nicht so leicht voneinander zu trennen, weshalb man in den beanstandeten Fällen auch nicht von einer Zweckentfremdung der Fraktionsgelder zu Gunsten der Partei sprechen könne.

Die freiheitliche Landtagsfraktion hatte von 2008 bis 2013 insgesamt 47.265 Euro ausgegeben. Richter Andrea Pappalardo stimmte den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu, dass ein Großteil jener Ausgaben – wie etwa die famose Penisring-Affäre – nicht rechtmäßig waren. Im März war Pius Leitner deshalb im verkürzten Verfahren zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

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Von: mho