Von: luk
Bozen – Die Regionalregierung hat Änderungen am Gemeindegesetz beschlossen, die das politische Aus für Roland Griessmair, Bürgermeister von Bruneck, und Renzo Caramaschi, Bürgermeister von Bozen, bedeuten könnten. Dem neuen Gesetzesentwurf zufolge dürfen Bürgermeister in Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern künftig maximal zwei Amtszeiten absolvieren. Beide betroffenen Bürgermeister haben diese Grenze bereits erreicht.
Die Gesetzesanpassung folgt dem Vorschlag von Regionalassessor Franz Locher (SVP) und gleicht die regionale Regelung an die staatliche Gesetzgebung an. Hintergrund der Anpassung ist, mögliche rechtliche Unsicherheiten bei den kommenden Gemeindewahlen im Mai 2025 zu vermeiden.
Zusätzlich zu dieser Regelung für größere Gemeinden sieht der Entwurf Änderungen für kleinere Gemeinden vor: In Ortschaften mit bis zu 5.000 Einwohnern soll es künftig keine Amtszeitbeschränkung mehr für Bürgermeister geben. In Gemeinden mit 5.001 bis 15.000 Einwohnern sind maximal drei Amtszeiten vorgesehen. Für Gemeindereferenten wird hingegen keine Begrenzung geplant.
Die finale Abstimmung über den Entwurf im Regionalrat wird voraussichtlich im November stattfinden.
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