Von: luk
Ankara – Eine schockierende Nachricht kommt aus der Türkei. Der Verfassungsgerichtshof hat eine Bestimmung gekippt, die sexuellen Kontakt mit Kindern unter 15 Jahren als sexuellen Missbrauch einstufte – weil kein Unterschied zwischen den verschiedenen Altersgruppen gemacht wird. Die neue Regelung wird Medienberichten zufolge am 13. Jänner 2017 in Kraft treten.
Die Proteste von Organisationen für Menschen- oder Kinderrechte sind aber groß. Es besteht die Befürchtung, dass viele sexuelle Missbrauchsfälle unbestraft bleiben. Für Kinderschänder gebe es Straffreiheit, weshalb mehrere Organisationen den Fall nun vor das Europäische Gericht für Menschenrechte bringen wollen.
Erst vor Kurzem hat der türkische Verfassungsgerichtshof aus denselben Gründen eine Regelung annulliert, die mindestens 16 Jahre Gefängnis für die Vergewaltigung von Kindern vorgesehen hat. Jedoch sieht ein neues Gesetz vor, dass verurteilte Sexualstraftäter chemisch kastriert werden dürfen.