Durchführungsbestimmungen zum Inklusionsgesetz im Bereich Arbeit verabschiedet

Arbeit: Menschen mit Behinderung begleiten

Freitag, 30. Dezember 2016 | 19:37 Uhr

Bozen – Die Landesregierung hat kürzlich die Durchführungsbestimmungen zum Inklusionsgesetz im Bereich Arbeit verabschiedet.

Menschen mit Behinderung frühzeitig auf eine Arbeit vorbereiten, sie schneller und reibungsloser in die Arbeitswelt integrieren und sie langfristig am Arbeitsplatz begleiten: Dies sind die Ziele der Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz zur Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die unlängst von der Landesregierung verabschiedet worden sind. „Beim Thema Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung geht es in erster Linie um eines: Menschenwürde und Lebenssinn“, betont Arbeits- und Soziallandesrätin Martha Stocker die Bedeutung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Das Landesamt für Menschen mit Behinderungen, der Arbeitsservice, die Bildungsressorts, die Sozialdienste sowie der Dachverband für Soziales und Gesundheit haben in den vergangenen Monaten an konkreten Maßnahmen und Initiativen gearbeitet. Diese setzen bei einem strukturierten, geplanten und begleiteten Übergang von der Schule zum Arbeitsplatz an: Zukünftig sollen Menschen mit Behinderungen bereits zwei Jahre vor Schulabschluss durch spezifische Trainings und Praktika auf die Arbeitswelt vorbereitet werden. Dabei ist es entscheidend, dass ein Netzwerk zwischen den betroffenen Menschen, der Schule, dem zuständigen Gesundheitsfachdienst, dem Arbeitsservice und den Sozialdiensten gebildet wird und diese an einem Strang ziehen.

Individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung und Arbeitsbeschäftigung

In Zukunft werden Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt durch zwei Formen von individuellen Vereinbarungen begleitet: Projekte zur Arbeitseingliederung und Projekte zur Arbeitsbeschäftigung. In beiden Fällen sind ein Entgelt mit sozialpädagogischem Charakter, ein Versicherungsschutz, eine Rückvergütung von Transport- und Begleitungsspesen sowie eine Vergütung der Essenspesen vorgesehen.

Förderung von Anstellungen durch Arbeitseingliederung

Mithilfe individueller Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung zwischen dem Arbeitsservice, der betreffenden Person und einem Betrieb (privater oder öffentlicher Natur, Vereinigung oder Sozialgenossenschaft) können Menschen mit Behinderung im Anschluss an einen Schulabschluss ihre Fähigkeiten und Kompetenzen stärken, konkrete Arbeitserfahrungen sammeln und in der Folge vom Arbeitsmarkt gezielter vermittelt werden. Am Arbeitsplatz werden die betroffenen Menschen in dieser Zeit von den Sozialdiensten begleitet. Ihre Arbeitsfähigkeit muss, wenn noch nicht geschehen, von der Ärztekommission ausgestellt werden. Diese individuellen Vereinbarungen werden für drei bis zwölf Monate geschlossen und sind bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren erneuerbar. Ziel ist es dabei, dass betroffene Menschen in möglichst vielen Fällen vom Betrieb regulär eingestellt werden.

Begleitung am Arbeitsplatz durch Arbeitsbeschäftigungsprojekte

Für Menschen, die noch Zeit brauchen ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und Abeitserfahrungen zu sammeln, die keine erklärte Arbeitsfähigkeit von der Ärztekommission erhalten oder die nach fünf Jahren eines Arbeitseingliederungsprojekts keine Anstellung bekommen haben, sind Vereinbarungen für Arbeitsbeschäftigungsprojekte zwischen den Sozialdiensten, der betreffenden Personen und dem Betrieb vorgesehen. Ziel ist es, den Betroffenen einen Einstieg ins Arbeitsleben und/oder den Verbleib am Arbeitplatz zu ermöglichen. Die Begleitung am Arbeitsplatz wird wie laut der bisherigen Regelung von den Sozialdiensten übernommen.

Jobcoaching: Unterstützung bei Schwierigkeiten

Werden Menschen mit Behinderung hingegen von einem Betrieb mit einem regulären Arbeitsvertrag eingestellt, so wird laut den heute verabschiedeten Durchführungsbestimmungen bei Bedarf eine Arbeitsbegleitung durch das so genannte „Jobcoaching“ ermöglicht: Dabei werden Menschen mit Behinderung und ihre Arbeitgeber bei Schwierigkeiten individuell, flexibel und kurzfristig unterstützt, um somit stabile Arbeitsverhältnisse zu fördern und neue Abläufe in der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Netzwerkpartnern zu entwickeln.

Von: ka

Bezirk: Bozen