Von: apa
Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien ist mit ihrem Versuch gescheitert, eine Auslieferung des ukrainischen Ex-Oligarchen Dmytro Firtasch an die USA doch zu ermöglichen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe am 6. März entschieden, den Antrag nicht zu bewilligen, mit dem die StA Wien ein Fristversäumnis ungeschehen machen wollte, sagte eine OLG-Sprecherin Mittwochabend der APA. Der Ukrainer darf nicht ausgeliefert werden, da er als belarussischer Diplomat rechtskräftig immun ist.
Das Oberlandesgericht Wien habe am Dienstag seine Entscheidung zum Staatsanwaltschaftsantrag auf “Wiedereinsetzung gegen den Ablauf von Fristen” an das Landesgericht Wien übermittelt, wonach eine diesbezügliche Verfügung am Mittwoch auch den Rechtsvertretern von Firtasch zugegangen sei, informierte die Gerichtssprecherin. Laut österreichischer Strafprozessordnung ist gegen die Verweigerung der Wiedereinsetzung kein Rechtsmittel zulässig.
Rechtswidrige Fristverlängerung sorgte für Fristversäumnis
Hintergrund dieser wahrscheinlich bis auf weiteres letzten Gerichtsentscheidung in einem äußerst komplexen Auslieferungsfall war ein Fristversäumnis der Staatsanwaltschaft Wien gewesen, die im November 2024 zu spät gegen eine Entscheidung des Landesgerichts Wien Rechtsmittel eingelegt hatte. Ein Richter an diesem Erstgericht hatte zuvor entschieden, dass Firtasch als belarussischer Diplomat vor Strafverfolgung immun sei und er somit auch nicht ausgeliefert werden dürfe. Gleichzeitig hatte derselbe Richter der Staatsanwaltschaft für Rechtsmittel statt der vorgesehenen zwei Wochen aber auch eine Frist von vier Wochen eingeräumt. Letzteres war in Folge vom Obersten Gerichtshof für rechtswidrig erklärt worden und dies führte dazu, dass das Oberlandesgericht Wien die Staatsanwaltschaftsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesgerichts aus formalen Gründen wegen Fristversäumnis zurückwies. Eine inhaltliche Beschäftigung mit dem Beschluss des Landesgerichts in der Berufungsinstanz blieb deshalb aus.
Die seit vergangenem Dezember rechtskräftige Entscheidung des Landesgerichts Wien hatte dabei für heftige Kritik gesorgt. Denn obwohl sowohl das österreichische Außenministerium (BMEIA) als auch die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) Firtasch eine formale Akkreditierung verweigert hatten, war das Gericht davon ausgegangen, dass die 2021 erfolgte Übermittlung von Noten der belarussischen Botschaft, in denen der Ukrainer zum Berater der Ständigen Vertretung der Republik Belarus bei der UNIDO erklärt wurde, ihn auch automatisch zum vor Strafverfolgung geschützten Diplomaten gemacht habe. Der Richter hatte in seiner Entscheidung mit dem Verweis auf den “verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung” damit argumentiert, dass das Gericht rechtlich nicht an die Sichtweise des Ministeriums gebunden sei.
BMEIA sorgt sich um öffentliche Sicherheit
“Aus Sicht des BMEIA handelt es sich um einen gesetzwidrigen Beschluss, der sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation falsch ist”, heißt es etwa in einem Thesenpapier, das das Außenministerium der APA im Februar auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zur Verfügung stellte. Für den Fall, dass man dem Beschluss des Landesgerichtes folgen würde, könnte auch etwa die Akkreditierung von Personen nicht mehr abgelehnt werden, von denen laut Innenministerium und Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe, erklärt das Dokument.
Für Kopfschütteln hatte der belarussische Diplomatenstatus von Firtasch laut APA-Informationen selbst bei amtierenden Diplomaten aus Belarus gesorgt: In den staatlichen Dienst des osteuropäischen Landes können nur Personen aufgenommen werden, die ausschließlich über die Staatsbürgerschaft von Belarus verfügen. Bei Diplomaten dürfen nicht einmal die Ehepartnerinnen und Ehepartner über andere Staatsbürgerschaften verfügen. Firtasch ist laut einem aktuellen ukrainischen Sanktionsentscheid, in dem er als “Ex-Oligarch” bezeichnet wird, lediglich ukrainischer Staatsbürger, seine Gattin Lada soll Staatsangehörige von Russland, der Ukraine sowie von Zypern sein.
Belarussische Exilopposition: Korruption von Lukaschenko
“Das Regime von Lukaschenko verwendet diplomatische Immunität, um seine korrupten Schemen zu decken, für Diktaturen ist das nichts Neues. Das Problem besteht darin, dass die westliche Welt da zustimmt”, erklärte gegenüber der APA Ex-Diplomat Pawel Latuschka, nunmehr einer der Spitzenvertreter der exilierten Opposition. Lukaschenko sei korrupt und würde diese diplomatische Immunität für Geld verkaufen, sagte er der APA. Konkrete Beweise für diese Behauptung legte er nicht vor.
Die USA hatten seit 2014 von Österreich die Auslieferung des seinerzeit mächtigen ukrainischen Geschäftsmanns im Zusammenhang mit angeblicher Korruption bei einem nie realisierten Geschäft mit dem Metall Titan in Indien verlangt. Der Ukrainer und seine Anwälte hatten diese Vorwürfe stets als politisch motiviert zurückgewiesen. Nachdem er im März 2014 verhaftet worden war, kam der seinerzeit als Oligarch bezeichnete Firtasch nach Zahlung einer Rekordkaution von 125 Mio. Euro auf freien Fuß, durfte jedoch Österreich nicht mehr verlassen. Nach dem Ende einer rechtlichen Odyssee durch viele Gerichtsinstanzen wurde die Kaution schließlich im Dezember 2025 retourniert. Firtasch könnte nun auch Österreich verlassen, würde in anderen Staaten jedoch riskieren, im Zusammenhang mit dem weiterhin in den USA gegen ihn laufenden Strafverfahren erneut festgesetzt zu werden.




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