Von: apa
Der am Donnerstagabend am Landesgericht Wiener Neustadt zu 15 Jahren Haft verurteilte verhinderte Swift-Attentäter Beran A. und der Mitangeklagte Arda K., der wegen terroristischer Straftaten zwölf Jahre ausfasste, bleiben vorerst in der Justizanstalt (JA) Wiener Neustadt und werden nicht nach Wien in die JA Josefstadt zurück überstellt. Nach Rechtskraft ihrer Urteile werden die beiden “klassifiziert” und in eine geeignet erscheinende Vollzugsanstalt verlegt.
Jedenfalls bis dahin ist davon auszugehen, dass die 21-Jährigen ihre U-Haft weiter in Einzelhaft absitzen werden. In der JA Wiener Neustadt werden sie psychologisch und von Mitarbeitern einer Deradikalisierungsstelle betreut und regelmäßig von ihren Familien besucht. “In der Strafhaft wird es dann wichtig sein, dass man ihnen Perspektiven gibt”, erklärte Anna Mair, die Verteidigerin von Beran A., Freitagmittag im Gespräch mit der APA.
Beran A. “für handwerklichen Beruf geeignet”
Ihrem Mandanten sei klar, dass er einige Jahre im Gefängnis vor sich habe: “Aber wenn er rauskommt, ist er noch immer ein junger Mann.” Daher sei es wichtig, dass man ihm im Gefängnis die Möglichkeit einer Berufsausbildung gibt: “Er wäre für einen handwerklichen Beruf geeignet.” Von essenzieller Bedeutung sei, “dass man ihn in Haft nicht allein mit seinen Gedanken lässt”, bemerkte Mair.
Seit seiner Festnahme am 7. August 2024 durchläuft Beran A. ein Deradikalisierungsprogramm, das er laut seiner Rechtsvertreterin auch annimmt. “Er hat seine damalige Einstellung geändert und sehr viele seiner Ansichten überdacht”, sagte Mair. Das Thema Religion spiele insofern keine Rolle mehr, als er “erkannt hat, dass er damals keine Religion gelebt hat, sondern eine Ideologie.” Vom Gedankengut der radikal-islamischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) habe sich Beran A. distanziert.
Dreiköpfige anschlagsbereite Terror-Zelle
Dasselbe gilt für Arda K., versicherte sein Verteidiger David Jodlbauer. Den nicht rechtskräftigen Feststellungen von Donnerstagabend zufolge – aktuell liegen noch keine Rechtsmittelerklärungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vor – hatten sich Arda K. und Beran A. über den gemeinsamen Bekannten Hasan E. dem IS zugewandt und waren im Herbst 2023 dermaßen radikalisiert, dass sie Anschlagspläne im Ausland ins Auge fassten. Drei zeitgleiche Anschläge an drei unterschiedlichen Orten waren für den 11. März 2024 geplant, wobei Beran A. und Arda K. unverrichteter Dinge aus Dubai bzw. Istanbul zurückkehrten. Hasan E. allerdings kaufte sich auf einem Obst- und Gemüsemarkt in Mekka ein Messer und rammte die Klinge vor der Al-Harām-Moschee einem Wachmann in den Hals. Ehe er festgenommen werden konnte, stach er auf weitere vier Personen ein. Alle fünf Opfer überlebten. Hasan E. sitzt seither in Saudi-Arabien in Haft und wartet dort auf den Ausgang seines Strafverfahrens, in dem er wohl mit der Todesstrafe rechnen muss.
Beran A. verfolgte nach seiner Rückkehr in Österreich weiterhin terroristische Absichten. Laut nicht rechtskräftigem Urteil wollte er nach vergeblichen Versuchen, an Schusswaffen zu kommen bzw. Sprengstoff herzustellen, mit einem Auto in eine Menschenmenge vor dem Ernst-Happel-Stadion rasen, um möglichst viele Swift-Fans zu töten. Arda K. verhielt sich demgegenüber ruhig. Er wurde erst im April 2025 im Zuge der Erhebungen gegen Beran A. festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er “längst wieder ein weltliches Leben geführt und sich von IS-Inhalten losgesagt”, sagte sein Rechtsvertreter Freitagmittag im Gespräch mit der APA.
Für DSN Ermittlungen zu Swift-Anschlagsplänen abgeschlossen
In Haft wird Arda K. von der Deradikalisierungsstelle Derad betreut, berichtete Verteidiger Jodlbauer: “Mein Gefühl ist, dass er das gut annimmt und diese Inhalte bei ihm auf fruchtbaren Boden fallen.” Er gehe davon aus, “dass er derzeit nicht mehr gefährlich ist.” Arda K. sei “erleichtert, dass das Verfahren vorbei ist”, er schaue jetzt in die Zukunft. “Er will so schnell es geht die Matura nachmachen. Und dann wird er etwas Kaufmännisches studieren”, erklärte Jodlbauer.
Mit dem Wiener Neustädter Urteil ist aus Sicht der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) die strafrechtliche Aufarbeitung zu den Swift-Anschlagsplänen abgeschlossen. Derzeit sind in diesem Zusammenhang keine Ermittlungen anhängig bzw. offen, hieß es am Freitagnachmittag auf APA-Anfrage. Dass ein Bekannter von Beran A., der beim Bühnen-Aufbau im Happel-Stadion mitgewirkt hatte, von dessen Terror-Plänen wusste, ließ sich nicht nachweisen. Der Bekannte wurde im vergangenen Juli als IS-Propagandist in Wiener Neustadt zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, weitere sechs Monate setzte es im Jänner in Wien für Gewalttätigkeiten im so genannten Bandenkrieg zwischen Tschetschenen und arabisch stämmigen jungen Männern. Arda K. wiederum hatte nach seiner Rückkehr nach Österreich im Frühjahr 2024 keinen nachweislichen Kontakt zu Beran A.
Jüngste Terror-Urteile für Leichtfried “sehr wichtig”
Nach den erstinstanzlichen Urteilen zum Terror-Anschlag in Villach und zum verhinderten Swift-Attentat meldete sich am Freitag auch Staatsschutz-Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) zu Wort. “Diese Urteile waren aus mehreren Gründen sehr wichtig. Extremistische Vorfälle bewegen sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Die Tendenz ist steigend. Gleichzeitig werden Täter durch die zunehmende Online-Radikalisierung immer jünger, wie die Fälle in Villach und rund um das Taylor-Swift-Konzert gezeigt haben”, führte Leichtfried gegenüber der APA aus.
Das Durchschnittsalter von Hochrisikogefährdern liege mittlerweile bei nur noch 23 Jahren, gab Leichtfried zu bedenken. “Deshalb müssen wir entschlossen handeln. Eine Altersbeschränkung für die Nutzung von sozialen Medien ist ein erster wichtiger Schritt, um Online-Radikalisierung einzudämmen und Kinder und Jugendliche besser zu schützen”, stellte er klar.




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