Verlängerung nur unter strengen Vorgaben per Gemeinderatsbeschluss möglich

Bettenstopp: Walcher unterstreicht klare Grenzen und stärkt Gemeinden

Donnerstag, 26. März 2026 | 17:18 Uhr

Von: mk

Bozen – Nach der Sitzung des II. Gesetzgebungsausschusses am 26.03.2026 zur Verlängerung der Bettenrechte in bereits ausgewiesenen Tourismuszonen bezieht Landesrat Luis Walcher Stellung. „Die Diskussion war gut. Grundsätzlich haben alle Mitglieder des Gesetzgebungsausschusses erkannt, dass es hier nicht um die Aufhebung der Bettenobergrenze geht“, erklärt Walcher. Ziel sei vielmehr, strukturschwachen und von Abwanderung betroffenen Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eigenständig über die Verlängerung bestehender Bettenrechte zu entscheiden und damit notwendige und sinnvolle Entwicklung zuzulassen. Dabei entscheidet der Gemeinderat für jede Zone getrennt. Bleibt die Gemeinde untätig, verfällt die Zone.

„Das entspricht voll der Autonomie unserer Gemeinden, die derzeit auch ihre Gemeindeentwicklungsprogramme ausarbeiten. Es ist nur folgerichtig, ihnen in diesem Zusammenhang die Entscheidung über die Verlängerung zu überlassen – die Gemeinderäte kennen ihre Dörfer am besten“, so der Landesrat weiter.

Walcher stellt klar, dass die Möglichkeit der Verlängerung ausschließlich für bereits ausgewiesene Tourismuszonen gilt: „Diese Zonen wurden von Gemeinden und Land lange vor meiner Amtszeit ausgewiesen. Ich habe keine einzige Tourismuszone und kein einziges Bett genehmigt.“

Auch zur Liste der Gemeinden, die für die Berechnung herangezogen wurden, findet der Landesrat klare Worte. „Diese Liste strukturschwacher Gebiete basiert auf einem Beschluss, der von meinem Vorgänger der Landesregierung vorgelegt wurde“. Die abwanderungsgefährdeten Gemeinden entsprechen hingegen jenen Gemeinden, die im Zeitraum 2009–2024 laut ASTAT einen Bevölkerungsrückgang aufweisen. Darüber hinaus wurden Gemeinden mit mehr als 500.000 Nächtigungen ausgeschlossen, wodurch die Liste weiter eingegrenzt wurde.

Dazu kommt ein weiterer, zentraler Fakt: Bei weitem nicht alle Gemeinden, die als strukturschwach und abwanderungsgefährdet ausgewiesen wurden, verfügen über noch realisierbare Tourismuszonen. Landesrat Walcher hat hierzu mit dem Gemeindenverband eine Erhebung durchführen lassen, um Klarheit über die Anzahl der erworbenen Rechte zu schaffen. Einige Daten mussten noch überprüft werden, als einzige hat die Gemeinde Meran bislang keine Daten übermittelt. Dass bei Einführung der Bettenobergrenze in der letzten Legislaturperiode keinerlei Daten über die bestehenden Bettenrechte vorlagen, wurde auch von einigen Mitgliedern des Gesetzgebungsausschusses bemängelt.

„Insgesamt werden bei etwas mehr als 30 Gemeinden tatsächlich bestehende Bettenrechte vorhanden sein. Teilweise handelt es sich nur um Restkubatur mit wenigen Betten“, erklärt Walcher. Zusätzlich betont dieser, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kurzzeitvermietung im Vorjahr stark eingeschränkt wurden. Neu vorgesehen sind eine Ausbildungspflicht für Kurzzeitvermieter und vermehrte Kontrollen, um kurzzeitvermietete Wohnungen für den Mietmarkt für Einheimische zurückzugewinnen.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag weitere Auflagen vor: Ein Betrieb darf die Höchstgrenze von 150 Betten nicht überschreiten und muss innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie das Nachhaltigkeitslabel Südtirol vorlegen. „Das Nachhaltigkeitslabel sieht die Verwendung lokaler Produkte vor, was der Landwirtschaft und den lokalen Kreisläufen zugutekommen wird. Unser Ziel: ein Tourismus, der unsere Dörfer stärkt und den die Südtirolerinnen und Südtiroler aktiv unterstützen“, so der Landesrat abschließend.

Bezirk: Bozen

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