Wer hat Interesse

Biergarten beim Schießstand: Gemeinde Meran sucht Unternehmen

Donnerstag, 01. März 2018 | 16:12 Uhr

Meran – Die Stadtgemeinde Meran beabsichtigt, eine Markterhebung auszuführen, um zu ermitteln, ob Privatpersonen daran interessiert sind, die Immobilie “Schießstandbar” in der Katzensteinstraße in entgeltlicher Konzession zu übernehmen und in einen Biergarten umzuwandeln.

Der zukünftige Konzessionär muss die notwendigen Arbeiten zur Aufwertung und zum Umbau der Immobilie selbst durchführen. Auch müssen er oder sie die Kosten für die Renovierung des Gebäudes selbst tragen, wobei zu beachten ist, dass der Vertrag eine Ausgleichsklausel beinhaltet, welche es ermöglicht, die bestrittenen Kosten von den zu entrichtenden Konzessionsgebühren abzuziehen.

Interessierte Privatpersonen können sich bis um 12.00 Uhr des 16. März 2018 an folgende Kontaktadressen des Amtes für Vermögen der Stadtgemeinde Meran wenden: meran.merano@legalmail.it oder angela.musillo@comune.merano.bz.it.

Das Amt für Vermögen der Stadtgemeinde Meran steht Ihnen für jede weitere Information zur Verfügung: Tel. 0473 250407 – E-Mail angela.musillo@comune.merano.bz.it.

Gemeinderat: Satzung und Wahlordnung des Beirates für Integration und Migration verabschiedet

Am 29. Januar 2003 hatte der Gemeinderat den Beirat der in Meran ansässigen Nicht-EU-Bürger und staatenlosen Bürger eingerichtet. Im Laufe der Jahre hat sich das Phänomen der Migration geändert: Viele ausländische Bürgerinnen und Bürger haben nach und nach die italienische Staatsangehörigkeit erworben, sodass in Meran mittlerweile bereits die zweite Generation der Migranten lebt. Angesichts dieser Tatsache besteht nun die Notwendigkeit, den Beirat neu auszurichten, um einerseits die rechtmäßige Vertretung der Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger zu gewährleisten und andererseits dieser Kommission mehr Handlungsmöglichkeiten zu verleihen. Demnach hat der Gemeinderat es für sinnvoll erachtet, einen neuen Beirat für Integration und Migration einzurichten und ihn auch auf die neuen italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrationshintergrund und auf die Vereinigungen, die sich mit den Themen Einwanderung und Integration beschäftigen, auszudehnen.

Verordnung über die Anwendung der Gebühr für die Besetzung öffentlichen Grundes abgeändert

Die Wiederherstellung der Oberflächen nach dem Abschluss von Aushubarbeiten erfolgt öfter nicht fachgerecht, wobei die Eingriffsmöglichkeiten seitens der Stadtverwaltung aufgrund von Personalknappheit begrenzt sind. Um die Qualität der Wiederherstellung zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wurden nun verschiedenen Änderungen und Ergänzungen (siehe Anhang) an der diesbezüglichen Verordnung und an den damit zusammenhängenden Vorschriften genehmigt. So kann zum Beispiel der Kautionsbetrag auf das Gemeindekonto nur mehr über Bankanweisung erfolgen. Weiters wurde bei Notwendigkeit einer Ersatzmaßnahme durch die Gemeinde der Aufschlag von 20 auf 100 Prozent der Kosten erhöht. Um Grabungsarbeiten auf frisch geteerten Straßen zu reduzieren, soll innerhalb von fünf Kalenderjahren ab Durchführung der Belagsarbeiten eine zeitlich gestaffelte zusätzliche Gebühr eingehoben werden.

Manzonistraße: Fahrverbot am 5. März

Um die Arbeiten zur Fällung der instabil gewordenen Zeder vor dem Hotel Meranerhof zu ermöglichen, wird am Montag 5. März die Manzonistraße auf der Höhe des Hotels für jeglichen verkehr gesperrt. Der Abschnitt bis zur Leopardisstraße wird in beiden Richtungen befahrbar sein.

 

Von: mk

Bezirk: Burggrafenamt