Von: luk
Bozen – Präzisierungen, Vereinfachung und mehr autonome Spielräume in einzelnen Bereichen: Dies sind die Hauptziele des Bildungs-Sammelgesetzes, das vor Kurzem von der Landesregierung gutgeheißen wurde und demnächst im Südtiroler Landtag behandelt wird. Die Bildungslandesräte Philipp Achammer und Marco Galateo haben am 7. Mai die wesentlichsten Punkte vorgestellt. “Dies ist ein erstes Paket an notwendigen Anpassungen, nach Abschluss des Bildungsdialoges werden weitere Bestimmungen folgen”, kündigte Landesrat Achammer in diesem Zusammenhang an.
Zu den zentralen Neuerungen zählt unter anderem die Ausweitung der individuellen Bildungspläne zur Sprachförderung: “Schulen brauchen differenzierte Möglichkeiten, um besser auf unterschiedlichste Situationen eingehen zu können. Dies bedeutet einen größeren personellen Aufwand, der jedoch begründet ist, weil der individuelle Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler im Fokus steht. Mit dieser Regelung werden den Klassenräten mehr Möglichkeiten eingeräumt, Sprachförderung länger und differenzierter aufzustellen”, hob Landesrat Achammer hervor. Um Unterrichtsmodelle in der Oberstufe zudem stärker zu individualisieren, soll ein individualisierter Klassenrat neu eingeführt werden: “Dies ist nötig, damit stärker auf die Fähigkeiten und Lernrhythmen der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden kann und sie damit besser auf eine universitäre Ausbildung oder den Berufsalltag vorbereitet werden”, erklärte der Bildungslandesrat.
Anpassungen gibt es zudem in den Bereichen Mitsprache der Eltern von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Mitarbeitenden für Integration in unterschiedlichen Gremien, Aufholung von Lernrückständen und Prävention von Schulabbruch oder dem Taschengeld für Praktika im Bildungsbereich (Freie Universität Bozen). Nach Genehmigung durch die Landesregierung am 8. Mai sollen zudem noch zwei Bestimmungen eingefügt werden, bei denen aufgrund der geteilten Zuständigkeiten bereits vorab Klärungen mit dem Unterrichtsministerium stattgefunden haben: Die Mitwirkungspflicht der Eltern soll festschreiben, dass Bildung eine geteilte Verantwortung ist und auch Eltern bestimmten Pflichten (wie der Teilnahme an Sprechstunden) nachkommen müssen. “Wenn Kinder alleine gelassen werden, muss Schule auf gesetzliche Pflichten verweisen können. Die Voraussetzungen dafür schaffen wir nun”, führte Landesrat Achammer aus. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Absolventinnen und Absolventen eines Meisterbriefes Zugang zu einem ihrem Beruf nahestehenden Studium an der Freien Universität Bozen erhalten. Diese Regelung sei ein Südtiroler Spezifikum, im deutschen Kontext sei ein Studium für Handwerkerinnen und Handwerker mit Meisterbrief bereits möglich, sagte der Bildungslandesrat.
Auch für den Landesrat für italienische Bildung Marco Galateo sei das Sammelgesetz wichtig, weil es Schule inklusiver mache. “Durch die gesetzlichen Änderungen wird es den Schulen ermöglicht, auf aktuelle Anforderungen angemessen zu reagieren”, führte Galateo aus. Es gehe darum Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihrem Weg hin zum Lernerfolg zu begleiten und dabei niemanden zurückzulassen sowie die Zusammenarbeit zwischen Schule, Familien und Schülerinnen und Schülern zu stärken.




Aktuell sind 0 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen