Von: mk
Bozen – In der jüngsten Verordnung des Landeshauptmannes, die ganz Südtirol zur roten Zone erklärt, ist körperliche Bewegung in der Nähe des eigenen Zuhauses ausdrücklich erlaubt. Zwar steht fest, dass ein Sicherheitsabstand zu anderen Personen von mindestens zwei Metern eingehalten werden muss, allerdings tauchten Zweifel auf, was die tatsächliche Entfernung zur eigenen Wohnung betrifft, berichtet Alto Adige online. Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi räumt Interpretationsspielräume gleich aus dem Weg.
Caramaschi hat nun festgelegt, dass sich Personen im Bozner Gemeindegebiet maximal 1.000 Meter von ihrem eigenen Domizil entfernen dürfen, wenn es um körperliche Ertüchtigung geht. Außerdem muss man Dokumente bei sich haben, aus denen die genaue Adresse hervorgeht. Ordnungshüter können nach solchen Dokumenten verlangen.
Die Regelung tritt am Dienstag in Kraft und soll bis 22. November aufrecht bleiben. Caramaschi betonte, dass Bürgermeister eigene Maßnahmen veranlassen können, um Verordnungen auf Landesebene eventuell zu präzisieren.