Von: mk
Brixen – Der Brixner Gemeinderat hat am Montag wieder getagt. Als erstes wurden die insgesamt elf Anfragen der Gemeinderäte Stefan Unterberger, Verena Stenico, Markus Frei und Antonio Bova sowie eine gemeinsame Anfrage beantwortet.
Der Beschlussantrag der Gemeinderäte Verena Stenico und Markus Frei betreffend die Einrichtung eines Bürgerrates wurde mit vier Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit teilte den Standpunkt des Bürgermeisters Peter Brunner, der weiterhin auf den Einsatz verschiedener Beteiligungsformen für bestimmte Projekte, Zielgruppen und Anlässe plädierte.
Ebenso abgelehnt wurde ein gemeinsamer Beschlussantrag der Gemeinderäte Stenico, Frei, Mahlknecht, Fink, Baffo, Bova, Gitzl und Unterberger betreffend Anfrage um Erklärungen zu Medienberichten über Vizebürgermeister Ferdinando Stablum. Die Einbringer forderten den Bürgermeister auf zu berichten, nachdem in den Medien veröffentlicht wurde, dass das Amt des Vizebürgermeisters mit privaten Verpflichtungen von Ferdinando Stablum nicht vereinbar seien. Laut Auskunft der Gemeindeverwaltung liegt allerdings keine Unvereinbarkeit vor, da die Bestimmung laut Art. 64 des Kodex der örtlichen Körperschaften auf den Vizebürgermeister nicht zutrifft. Es kommt der Artikel 65 des Kodex der örtlichen Körperschaften zur Anwendung, welcher das Verbot der Teilnahme an der Beschlussfassung für die Mitglieder von Kollegialorganen vorsieht, wenn die Beschlüsse private Körperschaften, Vereine, Beiräte, Gesellschaften oder Unternehmen betreffen, für die der Gemeindeverwalter tätig ist. Diese Bestimmung wurde bisher auch immer vom Vizebürgermeister genauestens eingehalten. Der Gemeinderat lehnte den Beschlussantrag mit sieben Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und 16 Nein-Stimmen ab.
Hinsichtlich des Beschlussantrages von Gemeinderat Stefan Unterberger betreffend das Ehrenamt in Not: Rückholung autonomer Kompetenzen, wurde von Stadträtin Bettina Kerer ein Tagesordnungsantrag eingebracht. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und verpflichtet den Gemeinderat, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadtgemeinde auf verwaltungstechnischer und politischer Ebene in verschiedenen Möglichkeiten dafür sorgt, dass die Belastung durch die Reform des Dritten Sektors für betroffenen ehrenamtlichen Organisationen möglichst gering gehalten wird. In Folge zog Gemeinderat Unterberger seinen Beschlussantrag zurück und unterschrieb mit den anderen Parteien den Tagesordnungspunkt.
Einstimmig bestätigte der Gemeinderat die Abschreibung von insgesamt 32 Quadratmetern Fläche aus dem Besitz der Gemeinde in K.G. Mahr. Die Flächen in der Zone „Kläranlage Nord“ stehen somit zur Verfügung und können an die Firma Motortec veräußert werden, wie es der Durchführungsplan vorsieht.
Der Grundverkauf von 1.337 Quadratmetern Grund in der K.G. Mahr an die TTTECH INNOVATION CAMPUS BRIXEN GmbH wurde einstimmig genehmigt. Das Unternehmen kauft das Grundstück in der Industriezone für einen geschätzten Wert von 176.469 Euro (abzgl. Konzessionszinsen) an, nachdem das nun durch eine vorherige Bauleitplanänderung möglich ist. TTTECH ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Sicherheitssteuerung und Echtzeit-Netzwerke für Industrial IOT sowie für Luft- und Raumfahrtapplikationen. In Brixen plant man einen „Innovation Campus“ einzurichten, für die Aus- und Weiterbildung von digitalen Fähigkeiten und die Entwicklung neuer innovativer Ideen.
Eine Abänderung der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan der Gemeinde Brixen wurde mit 21 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme genehmigt. Gemeinsam mit Verena Kainzwaldner stellte die Gemeinde selbst den Antrag die höchstzulässige Gebäudehöhe für die Wohnbauzone B2 „Weinbergstraße“ in Elvas von derzeit 7,50 auf 9,00 Meter anzuheben. Der Entwurf, der bereits vorab durch den Gemeindeausschuss genehmigt wurde, durchlief alle notwendigen Vorgänge auf Gemeinde- und Landesebene.
Einstimmig wurde die Abänderung der Verordnung über den kommunalen Zuschlag auf die Einkommensteuer natürlicher Personen (I.R.P.E.F.-Zuschlag) genehmigt. Nachdem auf staatlicher Ebene die Steuerklassen von fünf auf vier reduziert wurden, war es notwendig, dass die Gemeinde die Verordnung der neuen Struktur der Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen anpasst. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro ist man von der IRPEF befreit. Dies betrifft in der Gemeinde Brixen 13.731 Personen von insgesamt 17.586 Personen. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 70.000 Euro gibt es eine leichte Steuerentlastung und darüber hinaus eine leichte Steuererhöhung. Die Abänderung bewirkt laut Kalkulation des zuständigen Amtes keine Änderungen im aktuellen Gemeindehaushalt.