Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag fand heute eine Debatte über die Verfahrensregeln im Landtag statt. Gemäß den Bestimmungen zur “Par condicio” verzichtet die Pressemitteilung auf Namen und beschränkt sich auf das Wesentliche.
Beschlussvorschlag: Änderungen der Geschäftsordnung des Südtiroler Landtages. Die Änderungen betreffen Verfahrensfragen zur Haushaltsdebatte und zur Rechnungslegung (u.a. Redezeiten), Einreichfristen für Anfragen zur Aktuellen Fragestunde und für Beschlussanträge.
Die Grünen beanstandeten die Vorgangsweise im Ausschuss für die Geschäftsordnung, während man inhaltlich mit den vorliegenden Änderungsvorschlägen einverstanden sein könnte. Man sei davon ausgegangen, dass alle Änderungsvorschläge zugleich behandelt würden, von der Mehrheit wie von der Opposition. Wenn man nun einiges vorziehe, bleibe wenig Verhandlungsmasse übrig. Die Opposition möchte z.B. neben Beschlussanträgen auch Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung nach oben setzen können, ansonsten kämen diese nie dran. Ein weiteres Anliegen sei das Verfahren zur Änderung der Geschäftsordnung: Das gemeinsame Regelwerk sollte mindestens von zwei Dritteln des Landtags gebilligt werden, nicht nur von der einfachen Mehrheit. Daher würden sich die Grünen enthalten.
Das Team K schloss sich dieser Meinung an. Vor allem sollte es möglich sein, dass auch die Opposition Gesetzentwürfe vorziehen könne. Ebenso sei die Zweidrittelmehrheit für Änderungen an der Geschäftsordnung einzuführen. Die Mehrheit möchte, dass für jeden Gesetzentwurf die finanzielle Deckung anzugeben sei – das sei für die Opposition, die keinen Verwaltungsapparat hinter sich habe, so gut wie unmöglich. Bevor man den heute vorgestellten Änderungen zustimme, möchte man wissen, wie die Mehrheit zu diesen Grundanliegen stehe. Inhaltlich seien die heute anstehenden Änderungen kein Problem, es gehe um das ganze Verfahren.
Bei dieser Frage gehe es auch darum, welches Bild der Landtag nach außen vermitteln wolle, meinten die Freiheitlichen. Es gehe nicht an, dass Gesetzentwürfe der Opposition erst in drei, vier Jahren drankämen. Mit den heute vorgeschlagenen Änderungen gehe man in Vorleistung. Man erwarte sich, dass die Mehrheit dann bei den Vorschlägen der Opposition Entgegenkommen zeige. Es wäre ein schlechter Anfang, wenn man mit Misstrauen beginnen würde, daher sei man zur Vorleistung bereit.
Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerte an die letzte größere Änderung der Geschäftsordnung, bei der man gemeinsam nach Lösungen gesucht habe, um die Arbeit aller zu verbessern. Die heute vorgelegten Vorschläge seien nur auf den ersten Blick sinnvoll. Die Vorverlegung der Einreichfrist für Beschlussanträge bedeute 16 Tage Pause, in denen man nicht auf Aktuelles reagieren könne, während Tagesordnungen zu Gesetzentwürfen weiterhin noch während der Debatte einreichen dürfe. Eine Stunde Redezeit für die Haushaltsdebatte sei übertrieben, während drei Minuten für die Stellungnahme zu einem Beschlussantrag zu kurz seien. Es gäbe eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten, aber es sollten alle zusammen erörtert werden. Daher werde man sich der Stimme enthalten.
Die SVP wehrte sich gegen den Vorwurf, dass man über die Anliegen der Opposition drüberfahren wolle. Es gehe heute einige nützliche Anpassungen, die für alle die Arbeiten verbessern würden. Die Opposition könne durchaus einen Gesetzentwurf vorziehen, indem sie die Beschlussanträge hintanstelle. Man nehme die Vorschläge der Opposition ernst und werde sie auch bewerten. Man sehe das aber nicht als Verhandlungssache, sondern wolle eine inhaltliche Bewertung. Gesetze würden auch Ausgaben bedingen, daher sei die finanzielle Deckung zu finden, damit man über fundierte Maßnahmen diskutieren könne, nicht über populistische Versprechungen. Die Mehrheit habe kein Interesse, die Opposition zu behindern, weil sonst die Opposition die Mehrheit behindern würde – beide hätten die gleichen Waffen.
Die Freiheitlichen bedauerten die mangelnde Dialogbereitschaft. Man sehe das Heutige als Vorleistung, erwarte sich aber auch eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Vorschlägen der Opposition.
Die Süd-Tiroler Freiheit stellte in Abrede, dass man Gesetzentwürfe vorziehen könne, das sehe die Geschäftsordnung derzeit nicht vor. Auch die Opposition sollte entscheiden können, ob sie einen Antrag oder einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung vorziehen wolle.
Die Grünen wiesen auf einen wesentlichen Unterschied zwischen Opposition und Mehrheit hin. Die Oppositionsfraktionen hätten nichts gemeinsam, außer, dass sie nicht an der Regierung seien, und es sei nicht nachvollziehbar, wenn eine Fraktion einen Antrag hintanstellen müsse, damit der Gesetzentwurf der anderen drankomme.
Das Team K erwartete sich eine Position der Mehrheit zu den Vorschlägen der Opposition, ansonsten könne man den heutigen Vorschlägen nicht zustimmen.
Die SVP wies auf Punkt 18 der heutigen Tagesordnung hin, einen Gesetzentwurf der Opposition, die also doch die Möglichkeit habe, ihre Gesetzentwürfe unterzubringen.
Es gehe heute um technische Änderungen, welche die Arbeiten erleichtern würden, meinte die Landesregierung. In der Mehrheit bestehe durchaus die Bereitschaft, auf die Wünsche der Opposition einzugehen und hoffe auch, dass die eigenen bei der Opposition Wohlwollen finden. Aber die heutigen Vorschläge beträfen nicht die eine oder die andere Seite, sondern beide.
Der Landtagspräsident betonte, dass es bei den heutigen Vorschlägen nicht um die Fristen für die Beschlussanträge gehe, sondern um die Fristen für die Anfragen zur Aktuellen Fragestunde.
Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen.
Alle vier Artikel wurden ohne Debatte mehrheitlich genehmigt (3 Abg. nahmen an der Abstimmung nicht teil).
Der Beschlussvorschlag wurde mit 18 Ja, einem Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.
Beschlussvorschlag: Erweiterung des allgemeinen Stellenplanes des Personals des Südtiroler Landtages um insgesamt 10 Stellen für die Erfordernisse des Büros für politische Bildung und Bürgerbeteiligung, des Landesbeirates für das Kommunikationswesen, des Technischen Dienstes, des Amtes für Verwaltungsangelegenheiten und des Amtes für Zeremoniell, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Wie aus dem Begleitbericht hervorgeht, soll mit der Aufstockung die Errichtung des Büros für politische Bildung ermöglicht werden, das vom Gesetz zur direkten Demokratie vorgesehen ist, außerdem der Ausbau der Schlichtungstätigkeit des Kommunikationsbeirats im Telefonsektor (Kundenbeschwerden), die Aufstockung von Verwaltung und Technik, die Verstärkung des Pressedienstes und der Kommunikation.
Der Beschlussvorschlag wurde ohne Debatte mit 24 Ja und einem Nein angenommen.